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Chemikalien in Erzeugnissen in REACH
 
 
 
Auftraggeber:
Umweltbundesamt (FKZ 205 67 462/01)

Durchführung:
Kerstin Heitmann, Ökopol GmbH, Hamburg

Laufzeit:
Juli 2005 - März 2006
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 
Im Oktober 2003 hat die EU-Kommission den Gesetzentwurf REACH zur Neuordnung des Chemikalienrechts vorgelegt. Seit dem 19. Dezember 2005 liegt eine konsolidierte Ratsfassung des Entwurfs vor.
 
Im Gegensatz zum derzeit gültigen Chemikalienrecht enthält der Artikel 6 der Verordnung auch generelle Anforderungen an Stoffe in Erzeugnissen. So soll eine Registrierungspflicht für Stoffe in Erzeugnissen bestehen, wenn diese "beabsichtigt" freigesetzt werden und in Mengen größer 1 Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur enthalten sind. In diesem Fall sind vollständige Registrierungsdossiers vorzulegen.
 
Dagegen soll eine Notifizierungspflicht, die wesentlich weniger Daten als die Registrierung erfordert, für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gelten, wenn diese in einer Konzentration über 0,1 Gew.-% und in Mengen über 1 Tonne pro Jahr und Hersteller/Importeur enthalten sind.
 
In der laufenden Diskussion auf EU-Ebene hat sich gezeigt, dass Zweifel daran bestehen, dass die Anforderungen von Artikel 6 umgesetzt werden können. So enthalte er für die Akteure schwer interpretierbare Begrifflichkeiten und Abgrenzungen und die Überprüfung der Umsetzung wird aufgrund der hohen Anzahl von Erzeugnisherstellern und -Importeuren sowie der Vielfalt der in Erzeugnissen enthaltenen Stoffe als schwierig eingeschätzt.
 
 
Ziel und erwartete Ergebnisse
 
Ziel dieses Vorhabens ist es, Vorschläge zur Definition und Interpretation für die zentralen Begrifflichkeiten des Artikels 6 zu entwickeln und diese mit Beispielen zu verdeutlichen. Hierzu sollen:
 
  • vorhandene Erfahrungen identifiziert werden aus der Umsetzung internationaler Konventionen und Gesetze in Deutschland und Europa, aus freiwilligen Vereinbarungen und Instrumenten (z. B. Label wie der "Blauer Engel"), Kommunikationsinstrumente und Datenbanken aus unterschiedlichen Branchen und von unterschiedlichen Akteuren wie Industrie, Handel und Behörden;
  • die ausgewählten Erfahrungen hinsichtlich ihrer bisherigen Definition und Interpretation der zentralen Begrifflichkeiten ausgewertet werden;
  • existierende Systeme zur Kategorisierung von Erzeugnissen sowie Freisetzungen aus Erzeugnissen erfasst und
  • bisher verwendete Methoden zur Identifizierung und Quantifizierung von gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen ermittelt und auf ihre Anwendbarkeit für REACH überprüft werden.
 
Insbesondere für den Begriff "Erzeugnis" wird eine eindeutige Beschreibung benötigt.
 
Basierend auf den Ergebnissen der Auswertung existierender Erfahrungen wird ein Leitfaden für Wirtschaftsakteure (Erzeugnishersteller, -importeure) entwickelt. Hierbei sollen Methoden und Arbeitsschritte zur Identifizierung der "beabsichtigten" Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen berücksichtigt werden. Dieser Leitfaden soll beispielhaft durch Vertreter aus Industrie und Handel getestet werden.
 
Parallel dazu werden Strategien für Behörden entworfen und diskutiert. Hier sollen die Möglichkeiten einer effizienten Überwachung und die eventuell noch benötigten Instrumente und Kooperationen zwischen den Behörden erarbeitet werden. Die Erfahrungen der bisher an der Überwachung beteiligten Behörden werden dabei berücksichtigt..
 
Sowohl der Leitfaden für Wirtschaftakteure als auch die Leitfragen für Behörden sollen im Rahmen von Fachgesprächen mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. Die Ergebnisse dieses Projektes fließen in das EU-Projekt zur Erstellung technischer Leitfäden zur Erfüllung der Anforderungen bezüglich gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen (RIP 3.8) ein.
 
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
   
Dirk Jepsen