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Chemikalien in Erzeugnissen in REACH
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Auftraggeber:
Umweltbundesamt (FKZ 205 67 462/01)
Durchführung:
Kerstin Heitmann, Ökopol GmbH, Hamburg
Laufzeit:
Juli 2005 - März 2006
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| Hintergrund und Aufgabenstellung |
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| Im Oktober 2003 hat die EU-Kommission den Gesetzentwurf
REACH zur Neuordnung des Chemikalienrechts vorgelegt. Seit dem 19.
Dezember 2005 liegt eine konsolidierte Ratsfassung des Entwurfs vor. |
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| Im Gegensatz zum derzeit gültigen Chemikalienrecht
enthält der Artikel 6 der Verordnung auch generelle Anforderungen
an Stoffe in Erzeugnissen. So soll eine Registrierungspflicht für
Stoffe in Erzeugnissen bestehen, wenn diese "beabsichtigt"
freigesetzt werden und in Mengen größer 1 Tonne pro Jahr
und Hersteller/Importeur enthalten sind. In diesem Fall sind vollständige
Registrierungsdossiers vorzulegen. |
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| Dagegen soll eine Notifizierungspflicht, die wesentlich
weniger Daten als die Registrierung erfordert, für besonders
besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gelten, wenn diese in einer
Konzentration über 0,1 Gew.-% und in Mengen über 1 Tonne
pro Jahr und Hersteller/Importeur enthalten sind. |
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| In der laufenden Diskussion auf EU-Ebene hat sich gezeigt,
dass Zweifel daran bestehen, dass die Anforderungen von Artikel 6
umgesetzt werden können. So enthalte er für die Akteure
schwer interpretierbare Begrifflichkeiten und Abgrenzungen und die
Überprüfung der Umsetzung wird aufgrund der hohen Anzahl
von Erzeugnisherstellern und -Importeuren sowie der Vielfalt der in
Erzeugnissen enthaltenen Stoffe als schwierig eingeschätzt. |
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| Ziel und erwartete Ergebnisse |
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| Ziel dieses Vorhabens ist es, Vorschläge
zur Definition und Interpretation für die zentralen Begrifflichkeiten
des Artikels 6 zu entwickeln und diese mit Beispielen zu verdeutlichen.
Hierzu sollen: |
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- vorhandene Erfahrungen identifiziert werden aus der Umsetzung
internationaler Konventionen und Gesetze in Deutschland und Europa,
aus freiwilligen Vereinbarungen und Instrumenten (z. B. Label
wie der "Blauer Engel"), Kommunikationsinstrumente und
Datenbanken aus unterschiedlichen Branchen und von unterschiedlichen
Akteuren wie Industrie, Handel und Behörden;
- die ausgewählten Erfahrungen hinsichtlich ihrer bisherigen
Definition und Interpretation der zentralen Begrifflichkeiten
ausgewertet werden;
- existierende Systeme zur Kategorisierung von Erzeugnissen sowie
Freisetzungen aus Erzeugnissen erfasst und
- bisher verwendete Methoden zur Identifizierung und Quantifizierung
von gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen ermittelt und auf
ihre Anwendbarkeit für REACH überprüft werden.
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| Insbesondere für den Begriff "Erzeugnis"
wird eine eindeutige Beschreibung benötigt. |
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| Basierend auf den Ergebnissen der Auswertung
existierender Erfahrungen wird ein Leitfaden für Wirtschaftsakteure
(Erzeugnishersteller, -importeure) entwickelt. Hierbei sollen Methoden
und Arbeitsschritte zur Identifizierung der "beabsichtigten"
Freisetzung von Stoffen aus Erzeugnissen berücksichtigt werden.
Dieser Leitfaden soll beispielhaft durch Vertreter aus Industrie und
Handel getestet werden. |
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| Parallel dazu werden Strategien für
Behörden entworfen und diskutiert. Hier sollen die Möglichkeiten
einer effizienten Überwachung und die eventuell noch benötigten
Instrumente und Kooperationen zwischen den Behörden erarbeitet
werden. Die Erfahrungen der bisher an der Überwachung beteiligten
Behörden werden dabei berücksichtigt.. |
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| Sowohl der Leitfaden für Wirtschaftakteure
als auch die Leitfragen für Behörden sollen im Rahmen von
Fachgesprächen mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. Die
Ergebnisse dieses Projektes fließen in das EU-Projekt zur Erstellung
technischer Leitfäden zur Erfüllung der Anforderungen bezüglich
gefährlicher Stoffe in Erzeugnissen (RIP 3.8) ein. |
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| Ihre Ansprechpersonen sind |
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| Dirk Jepsen |
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