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Dienstleistungsaufträge über die Implementierung von Entscheidung 1753/2000/EC - CO2-Monitoring von neuen Personenkraftwagen
 
 
 

Auftraggeber
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Durchführung
Knut Sander, Stephanie Schilling, Andreas Gruhlke
Ökopol, Institut für Ökopolgie und Politik, Hamburg

Laufzeit
2003 - 2011

 
 
 
Hintergrund
 

PKW-Emissionen von Personenkraftwagen sind einer der Hauptverursacher für die gesamten Treibhausgas-Emissionen. Daher hat die Gemeinschaft 1995 eine Strategie zu CO 2-Emissionen von Personenkraftwagen gestartet, die sich mit den Abgas-Emissionen befasst. Die Automobilindustrie hat sich dieser Strategie verpflichtet, so dass die CO2-Emissionen überwacht werden müssen und jährliche Berichte über den erreichten Fortschritt beim Rat und dem Europäischen Parlament von der Kommission eingereicht werden müssen. Das Monitoring-System basiert auf Entscheidung 1753/2000/EC, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet statistische Daten über die Entwicklung der durchschnittlichen CO 2-Emissionen von Neuwagen zu verfolgen.

 
Ziel und erwartete Ergebnisse
 

Ziel des Vertrages ist es, die Kommission bei der Überwachung der CO 2-Verpflichtung der Automobilverbände zu unterstützen.

 
Das Monitoring wird in drei Arbeitsschritten durchgeführt:
  • Mitgliedsstaaten liefern die Daten gemäß des Beschlusses 1753/2000/EC
  • Die Verbände und die Kommission verfassen gemeinsame Berichte, die sogenannten "Joint Reports"
  • Basierend auf diesen Berichten verfasst die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament.
 
Die Hauptaufgaben, die Ökopol in diesem Prozess durchführen wird, sind:
  • Bei der Sammlung (z.B. Entwurf geeigneter Vorlagen), Bearbeitung und Evaluierung der gelieferten Daten der Mitgliedsstaaten für das Berichtsjahr 2003 mitzuwirken.
  • Beiträge zum Entwurf der Gemeinschaftsberichte für das entsprechende Berichtsjahr (Texte, Tabellen, Abbildungen) zu leisten.
  • Die gelieferten Daten in die existierende Datenbank zu integrieren,
  • Zur Verbesserung der Datenqualität, die von den Mitgliedsstaaten geliefert werden, beizutragen (beispielsweise durch eine eingehende Bewertung der Methoden, die in einer Reihe von Schlüsselländern durchgeführt werden).
  • Die Vergleichbarkeit zwischen den Daten der Mitgliedsstaaten und denen der Datenlieferanten der Automobilherstellerverbände zu verbessern.
  • Softwareaktualisierungen durchzuführen.
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
 
Knut Sander
Stephanie Schilling