| |
|
Dienstleistungsaufträge über die Implementierung von Entscheidung 1753/2000/EC -
CO2-Monitoring von neuen Personenkraftwagen
|
| |
| |
| |
Auftraggeber
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Durchführung
Knut Sander, Stephanie Schilling, Andreas Gruhlke
Ökopol, Institut für Ökopolgie und Politik, Hamburg
Laufzeit
2003 - 2011
|
| |
| |
| |
| Hintergrund |
| |
| PKW-Emissionen von Personenkraftwagen sind einer der Hauptverursacher für die gesamten Treibhausgas-Emissionen. Daher hat die Gemeinschaft 1995 eine Strategie zu CO 2-Emissionen von Personenkraftwagen gestartet, die sich mit den Abgas-Emissionen befasst. Die Automobilindustrie hat sich dieser Strategie verpflichtet, so dass die CO2-Emissionen überwacht werden müssen und jährliche Berichte über den erreichten Fortschritt beim Rat und dem Europäischen Parlament von der Kommission eingereicht werden müssen. Das Monitoring-System basiert auf Entscheidung 1753/2000/EC, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet statistische Daten über die Entwicklung der durchschnittlichen CO 2-Emissionen von Neuwagen zu verfolgen. |
| |
| Ziel und erwartete Ergebnisse |
| |
Ziel des Vertrages ist es, die Kommission bei der Überwachung der CO 2-Verpflichtung der Automobilverbände zu unterstützen. |
| |
| Das Monitoring wird in drei Arbeitsschritten durchgeführt: |
- Mitgliedsstaaten liefern die Daten gemäß des Beschlusses 1753/2000/EC
- Die Verbände und die Kommission verfassen gemeinsame Berichte, die sogenannten "Joint Reports"
- Basierend auf diesen Berichten verfasst die Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament.
|
| |
| Die Hauptaufgaben, die Ökopol in diesem Prozess durchführen wird, sind: |
- Bei der Sammlung (z.B. Entwurf geeigneter Vorlagen), Bearbeitung und Evaluierung der gelieferten Daten der Mitgliedsstaaten für das Berichtsjahr 2003 mitzuwirken.
- Beiträge zum Entwurf der Gemeinschaftsberichte für das entsprechende Berichtsjahr (Texte, Tabellen, Abbildungen) zu leisten.
- Die gelieferten Daten in die existierende Datenbank zu integrieren,
- Zur Verbesserung der Datenqualität, die von den Mitgliedsstaaten geliefert werden, beizutragen (beispielsweise durch eine eingehende Bewertung der Methoden, die in einer Reihe von Schlüsselländern durchgeführt werden).
- Die Vergleichbarkeit zwischen den Daten der Mitgliedsstaaten und denen der Datenlieferanten der Automobilherstellerverbände zu verbessern.
- Softwareaktualisierungen durchzuführen.
|
| |
| |
| Ihre Ansprechpersonen sind |
| |
| Knut
Sander |
|
| Stephanie Schilling |
 |
| |
|
| |
|