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Kurs "Nachhaltige Unternehmensentwicklung"
am Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU)
Lehreinheit
Nachhaltigkeit
Strategien und Umsetzungen
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1. Nachhaltigkeitsbegriff
Der allgemein verwendete Nachhaltigkeitsbegriff lehnt
sich in der Regel an die Definition der Weltkommission für
Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission), die wie folgt lautet:
Dauerhafte Entwicklung bedeutet die Fähigkeit
der Wirtschaft, die Bedürfnisse der heute Lebenden zu befriedigen
und dabei die Lebenschancen aller auf einem Niveau zu erhalten,
welches die Lebenschancen zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt.
Aus dieser Definition läßt sich ein Wirkungsdreieck
ableiten, in dem die sich gegenseitig beeinflussenden Sphären:
Ökologie, Soziales, Ökonomie zu einem Ausgleich gebracht
werden müssen. Dieser Ausgleich hat in räumlicher und
zeitlichen Dimension zu erfolgen (inter- und intragenerative Gerechtigkeit).
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| Die Schwerpunktsetzungen des Beziehungsgeflechtes
innerhalb dieses Wirkungsdreieckes sind sehr unterschiedlich. Meist
werden Ökonomie, Soziales und Ökologie gleichberechtigt
nebeneinander betrachtet. Es wird aber auch die Position vertreten,
dass ein Ausgleich nur zwischen dem Sozialen und der Ökologie
zu erfolgen hat, die Ökonomie hat nur eine darbietende Funktion
(v. Gleich, Enquetekommission Mensch und Umwelt) oder der zentrale
Punkt der Nachhaltigkeitsdebatte die Prozessorientierung darstellt
(Spangenberg, Wuppertal Institut), also wie der Ausgleich zwischen
den Dimensionen erfolgt. |
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| Unterschiedlich ist auch die Schwerpunktsetzung
zwischen den jeweiligen Dimensionen. Während in den Industrieländern
die Nachhaltigkeitsdiskussion im wesentlichen von dem Thema Ökologie
dominiert wird, wird das Augen-merk in schwach entwickelten Ländern
eher auf die Bereiche Soziales und Ökonomie gelenkt. |
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2. Nachaltigkeit / Agenda
21
Mit dem Abschlußdokument der Konferenz der Vereinten Nationen
über Um-welt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro werden alle
Kommunen der Welt aufgefordert, die Strategien zur einer nachhaltigen
Entwicklung der örtlichen Politik als übergeordnetes Leitbild
zu Grunde zu legen. Dieses Leitbild ist in den verschiedenen Ländern
innerhalb eines sehr spezifischen Kontextes, was die aktuellen Probleme,
die politische Situation und die staatliche Organisation angeht. |
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3. Nachhaltigkeit / Agenda 21 in Europa
3.1. Beispiel: BRD
Den ca. 14.600 existierenden Kommunen ist das Recht auf kommunale
Selbstverwaltung im Grundgesetz Artikel 28, Abs. 2, S. 1 garantiert.
Es sichert den Kommunen die Personal-, Organisations-, Planung-,
Rechts-setzung-, Finanzhoheit- und Steuerhoheit zu, so das die Kommunen
in der Lage sind nachhaltigkeitsrelevante Prozesse zu initiieren
und zu gestalten.
Die Agendaprozesse sind in der BRD trotz der z.T. sehr unterschiedlichen
Ansätze im wesentlichen dadurch zu charakterisieren, dass
- Koordinierungs-, Organisations-, bzw. Dokumentationsstellen
zum Informationsaustausch gegründet wurden
- die Langfristperspektive meist Kennzeichen der LA 21 Initiativen
sind
globale Dimensionen berücksichtigt werden
- Beschlußfassungen in LA 21 in der Verwaltung als verbindlich
angesehen werden, obwohl rechtlich und ökonomische Rahmenbedingungen
zu berücksichtigen sind
Indikatoren festgelegt werden mit denen die Zielerreichung festgestellt
werden kann.
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3.2. Beispiel: Großbritannien (ohne Nordirland)
In England, Wales und Schottland gibt es rund 520 Kommunen, die
sich in ihrer Struktur stark unterscheiden. Bis 1994 war die Kommunalstruktur
zwei-stufig gegliedert in die Regionen (Grafschaften) und die (Verwaltungs-)Be-zirke.
Seit 1994 existiert neben der zweistufigen Kommunalstruktur in einigen
Kommunen und vor allen den Städten einstufige Systeme.
Ein generelles Recht auf Kommunale Selbstverwaltung existiert nicht.
Die Kommunen nehmen durch Stellungnahmen auf die Gesetzesentwürfe
Einfluß. Die Belange der Kommunen werden durch nationale Gesetzgebung
geregelt. Die Planungen für Bebauung, Umweltschutz, Abfallwirtschaft,
Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaftsförderung,
Fremdenverkehr, Bildung u.a. sind an die Kommunen delegiert. Alle
kommunalen Pläne sind auf nationaler Ebene zu genehmigen.
Bürgerbeteiligungen sind bei allen kommunalen Planungen vorgesehen,
be-ziehen sich aber derzeit nur auf die Flächennutzung. Im
Rahmen eines Pro-gramms zur "Modernisierung der Kommunalverwaltungen"
wird diese auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte
ausgeweitet.
Der Agendaprozeß erfolgt im wesentlichen auf Basis der "Nationalen
Lenkungsgruppe Lokale Agenda 21", einem Zusammenschluß
von NGO´s und dem Ministerium für Umwelt, Verkehr und
Regionen, die die Kommunal-verwaltungen unterstützen.
Zentrale Anliegen im Nachhaltigkeitsprozeß in Großbritannien
ist,
- der vorsichtige Umgang mit natürlichen Ressourcen und Schutz
der Umwelt
- die Entwicklung von Planungsprozessen, die nicht nur die Gestaltung
örtlicher Beteiligungsprozesse, sondern auch die Richtung
der Entwick-lung umfassen.
- das die wesentlichen Impulse zur Integration der Nachhaltigkeit
in Planungsprozesse z. Zt. noch aus den Handlungsfeldern wie z.B.
Abfall-wirtschaft, Umweltschutz u.ä. kommen.
- die Aktivitäten der jeweiligen Aktionspläne einen
starken lokalen Bezug, bei deutlicher Langfristorientierung aufweisen
- die Erfolgskontrolle auf Basis, einfacher, leicht zu ermittelnder
und zu kommunizierender Indikatoren (Verwendung von Bio-Diesel
im städ-tischen Fuhrpark, Anzahl der Wohnungen ohne Zentralheizung,
Wahl-beteiligung, Arbeitslosenquote u.v.a.) durchzuführen.
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3.3. Beispiel: Niederlande
Die Verwaltungsstruktur in den Niederlanden umfaßt 3 Bereiche.
Neben der Zentralregierung gibt es 3 Provinzen, die insgesamt ca.
650 Gemeinden um-fassen. Die jeweiligen Gemeinden verwalten sich
(Polizei, Feuerwehr, kom-munaler Straßenbau öffentlicher
Verkehr, Bildung, Soziale Dienste, Umwelt-schutz, Gesundheitswesen,
Wasserwege u.a.) selbst. Gleichzeitig sind sie unterste Ebene der
Staatsverwaltung. Die Haushalte müssen von der Zen-tralregierung
ratifiziert werden. Außerdem hat diese ein Vetorecht, wenn
Planungen gegen Gesetze oder das öffentliche Interessen verstoßen.
Mehr als 90% der Gemeindehaushalte kommen von der Zentralregierung,
die diese Gelder fast ausschließlich für spezielle Dienste
oder Projekte bereitstellt.
Der Agendaprozeß in den Niederlanden weißt folgende
Charakteristika auf:
- die Gemeinden sind zwar Hauptakteure bei der Umsetzung des Nachhal-tigkeitsgedanken,
nicht aber die Triebkraft. In welchem Rahmen die Agenda auf lokaler
Ebenen umzusetzen ist, ist in dem Nationalen Um-weltpolitikplan
der Zentralregierung und dem "Zentralplan zur Umset-zung
des Nationalen Umweltpolitikplans" geregelt. Zur Zielerreichung
wurde von der Zentralregierung finanzielle Mittel bereit gestellt.
- Der Agendaprozeß beschränkt sich auf die Verbesserung
der lokalen Situation. Globale Aspekte sind in der Regel nicht
berücksichtigt.
- Globale Aspekte werden in der meist nicht berücksichtigt.
Die Aktivitäten sind überwiegend auf lokale Verbesserungen
ausgerichtet.
- Der Quantifizierbarkeit der Umsetzungserfolge wird eine besondere
Be-deutung beigemessen. So das es ein Ranking zwischen den Kommunen
gibt.
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3.4. Beispiel: Polen
Seit 1990 ist das zentralistische Staatssystem einem tiefgreifenden
Umbau unterzogen worden. 1999 ist der letzte Schritte der Verwaltungsreform
voll-zogen worden, in dem die Verwaltung dezentralisiert und Entscheidungsbe-fugnisse
auf untere Ebenen verteilt wurden. Die Kommunen haben ein einge-schränktes
Maß an Selbstverwaltung. Über einen unabhängigen
Haushalt, der über Einnahmen aus Gebühren und aus Erträgen
kommunalen Eigentums finanziert wird, können die Kommunen frei
verfügen. Steuern dürfen die Kommunen nicht erheben.
Die Umsetzung der Agenda 21 in Polen weist folgende Merkmale auf:
- Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, spielt
der Agendapro-zess eine deutlich untergeordnete Rolle. Hauptthemen
in der politischen Diskussion sind die Demokratisierung des Landes
und der Beitritt zur EU. Allenfalls Agendaaktivitäten die
in Zusammenhang mit Europa stehen (Balitc Agenda 21) werden auf
zentraler politischer Ebene ausführlicher behandelt, ansonsten
wird die Nachhaltigkeitsdebatte auf kommunaler Ebene geführt
- Nachhaltigkeit wird als nachhaltige Nutzung natürlicher
Ressourcen verstanden
- Nachhaltigkeit wird als Integration der sozialen und ökologischen
Aspekte in die Ökonomie verstanden, die mit dieser konkurriert.
Auf-grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage hat Nachhaltigkeit
also vor allem Kostengünstig zu sein
- Der Nachhaltigkeitsaspekt wird als Langfristinteresse verstanden,
dem ich aber die kurzfristig zu lösende Problemen häufig
nicht unterordnen. Dies gilt ebenso für die Zielsetzungen
und die Meßbarkeit der Erfolg
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4. Nachhaltigkeit/Agenda 21 in schwach entwickelten
Ländern
Die Inhalte der Nachhaltigkeitsdiskussion in schwach entwickelten
Ländern unterscheiden sich erheblich von den der entwickelten
Nationen. Die jeweili-gen Regierungen stehen in den "Entwicklungsländern"
im allgemeinen vor der Situation die Grundversorgung der Bevölkerung
mit Nahrungsmittel, Gesund-heitsvorsorge, Schulbildung u.a. sicherstellten
zu können. Umweltschutz oder Partizipation wird als Luxus empfunden.
Ferner gilt für sehr viele Länder, dass ihnen unter dem
Gesichtspunkt der intergenerativen Gerechtigkeit weitere Nutzungsrechte
der natürlichen Ressourcen zustehen. Vor diesem Hintergrund
werden nicht nur nachhaltige Entwicklungsmodelle sondern nach wie
vor nachholende Entwicklungsmodelle propagiert.
Die "Entwicklungsländer" fordern von den Industrieländern,
sowie es auch in der Agenda 21 vorgesehen ist, finanzielle, technologische
sowie Unterstützung beim Handel ihrer Produkte ein. In der
Regel gibt es keine staatliche Nachhal-tigkeitsstrategie zur Entwicklung
des Landes. Bürgerbeteiligung sind kein vorrangiges Nachhaltigkeitsziel.
Nachhaltigkeit wird auf Projektebene durch-geführt, wobei die
Projekte dadurch gekennzeichnet sind, das ausländische Projektpartner
Unterstützung gewähren. Diese Form der Unterstützung
findet auf zwischenstaatlicher, staatlicher-privater und rein privater
Ebene statt. Wobei sich die private Unterstützung sowohl Projektbeteiligungen
von Unter-nehmen als auch von Initiativen, Vereinen u.a. umfaßt.
Häufig werden Pro-jekte aus Städtepartnerschaften, die
u.a. auf der Aalborg-Charta basieren, heraus initiiert.
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5. Entwicklungen im Nachhaltigkeitsprozeß
In der Agenda 21 wurden erstmals gesamtgesellschaftliche Entwicklungsziele
definiert. In diesem Dokument ist jedoch nicht festgelegt welche
Nation, welchen Beitrag, in welchem Zeitraum zu welchem Ziel beizutragen
hat. Nachfolgekonferenzen in denen die Zielerreichung konkretisiert
werden sollten fanden u.a. in folgenden Dokumenten ihren Niederschlag:
- Klimarahmenkonvention
- Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung
- Protokoll für Biologische Sicherheit
- Waldkonvention
- Konvention zur Biodiversität
Am wohl schwierigsten dürften die Verhandlungen in Zusammenhang
mit der Klimarahmenkonvention anzusehen sein. Ein erster entscheidender
Schritt wurde auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto, Japan
getan. Die Klima-rahmenkonvention war zwar bereits 1994 in Kraft
getreten, doch erst in dem Protokoll von Kyoto wurden rechtlich
bindende Emissionsreduktionen für die sechs wichtigsten Treibhausgase
festgelegt. In den Nachfolgekonferenzen wurde debattiert, wie die
einzelnen Treibhausgasemissionen zu berechnen seien.
Der Gesamtprozeß schien zu scheitern nachdem auf der 6.Vertragstattenkonferenz
im November 2000 die USA forderten, die Kohlen-stoffvorkommen in
den Wäldern und den Böden direkt anzurechnen und sie im
Januar nach der Präsidentenwahl den Austritt aus den Kyoto-Verhand-lungsprozeß
bekannt gaben. Der Austritt war deshalb schwerwiegend, da die USA
der weltgrößte Emittent von Treibhausgasen ist und in
der Rahmenricht-linie festgeschrieben ist, daß mindestens
55 Staaten das Protokoll ratifizieren müssen, die zudem 55%
der Emissionen der Industrieländer repräsentiere, um völkerrechtlich
verbindlich zu werden.
Am Rande des Rio+10-Gipfel in Johannesburg im August/September 2002
hat Rußland als 55. Staat, das Protokoll unterzeichnet, so
das dieses in Kraft getreten ist.
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6. Ergebnisse der Konferenz Rio+10
Die Konferenz Rio+10 in Johannesburg sollte zu einen dazu dienen
eine Bilanz zum bisherigen Nachhaltigkeitsprozeß zu ziehen
und zum anderen weitere Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen.
Insbesondere von den Nichtregierungsorganisationen wurden in die
Konferenz in Hinblick auf die Gestaltung des weiteren Nachhaltigkeitsprozesses
hohe Erwartungen gesetzt. Es wurde gehofft auf dem Gipfel, würden
konkrete und verbindliche Absprachen für das weitere Vorgehen
getroffen. Diese Hoffnungen wurden weitestgehend enttäuscht.
In Johannesburg wurden in Rahmen eines Aktionsplans u.a. folgende
Punkte vereinbart (Quelle: Spiegel online 2002):
- Artenvielfalt: Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit
des Artensterbens "deutlich reduziert" werden.
- Chemikalien: Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf
Mensch und Natur sollen bis zum Jahr 2020 "minimiert"
werden.
- Entwicklungshilfe: Der Aktionsplan "drängt" Industrieländer
zu "konkreten Anstrengungen", ihre Entwicklungshilfe
auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen. Bislang
haben jedoch erst fünf Länder dieses Ziel erreicht.
Die Hilfe Deutschlands lag im vergangenem Jahr bei 0,27 Prozent.
- Energie: Es werden keine konkreten Ziele und Zeitpläne
für den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt. Der Aktionsplan
sieht lediglich eine "bedeutende Steigerung" des Anteils
erneuerbarer Energien vor, die "dringend" zu geschehen
habe.
- Fischerei: Die Fischbestände sollen erhalten werden. Weiteres
Ziel ist eine Erholung geschädigter Bestände bis 2015
- "wo dies möglich ist". Zerstörende Fischereipraktiken
sollen beseitigt und weitere Meeresschutzgebiete - basierend auf
internationalem Recht und wissenschaftlichen Informationen - bis
2012 geschaffen werden.
- Frauen und Gesundheit: Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan
die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten respektieren. Damit
erteilt der Johannesburg-Gipfel Genitalverstümmelungen und
menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage.
Die Verhütung ist zwar nicht ausdrücklich genannt, die
Vereinten Nationen haben aber in vorherigen Beschlüssen das
Recht auf Verhütung als Menschenrecht eingestuft.
- Globale Regeln für Unternehmen: Die ökologische und
soziale Verantwortung der global handelnden Unternehmen wird als
wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung angesehen.
In den Rio-Vereinbarungen von 1992 wurde die Verantwortung der
Großunternehmen noch gar nicht erwähnt.
- Handel und Globalisierung: Umweltschädliche Subventionen
sollen - ohne Zeitvorgabe - abgebaut werden. Das betrifft vor
allem Steinkohlesubventionen. Keine Extravereinbarung wurde zu
den wettbewerbsverzerrenden Subventionen abgeschlossen. Insbesondere
die Entwicklungsländer hatten einen deutlichen Abbau von
Agrarsubventionen der Industrieländer gefordert. Der Johannesburg-Aktionsplan
geht hier explizit nicht über die Konferenz der Welthandelsorganisation
(WTO) von Doha 2001 hinaus, auf der nur vage Zusagen zum Subventionsabbau
vereinbart wurden.
- In einem weiteren Kapitel des Aktionsplans wird festgelegt,
dass die internationalen Umweltvereinbarungen nicht - wie von
vielen Umweltschützern zunächst befürchtet - den
Regeln der WTO untergeordnet werden.
- Konsumverhalten: Die Staaten "ermutigen zur und fördern
die" Einrichtung eines 10-Jahres-Rahmenplans mit Programmen
zur Änderung des Konsum- und Produktionsverhaltens. Er soll
regionale und nationale Initiativen unterstützen und somit
die Wende in diesem Bereich beschleunigen.
- Kyoto-Protokoll: Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von
Kyoto bereits ratifiziert haben, appellieren nachdrücklich
an die anderen Staaten, dies ebenfalls zu tun. Bislang haben unter
anderem die USA, Australien und Kanada das Protokoll nicht ratifiziert.
- Natürliche Ressourcen: Der Verlust der natürlichen
Ressourcen wie Seen und Wälder soll "sobald wie möglich"
gestoppt werden.
- Solidaritätsfonds: Der Aktionsplan regt an, einen Welt-Solidaritätsfonds
zur Armutsbekämpfung einzurichten, der auf freiwilligen Beiträgen
basiert. Darin könnten neben Staaten auch Unternehmen und
Bürger einzahlen.
- Trinkwasser und sanitäre Anlagen: Bis zum Jahr 2015 soll
der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser
- wie bereits in der Millenniums-Erklärung vereinbart - halbiert
werden. Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der Menschen
ohne Zugang zu Kanalisation halbiert werden.
- Überwachung: Es sind keine neuen Regeln zur Überwachung
der Vereinbarungen vorgesehen, die über alte Abkommen hinausgehen.
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| Ihre Ansprechperson ist |
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| Dieter
Grossmann |
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