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Kurs "Nachhaltige Unternehmensentwicklung"
am Zentrum für Energie-, Wasser- und Umwelttechnik (ZEWU)
Lehreinheit




Nachhaltigkeit
Strategien und Umsetzungen

 
 
1. Nachhaltigkeitsbegriff

Der allgemein verwendete Nachhaltigkeitsbegriff lehnt sich in der Regel an die Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission), die wie folgt lautet:

Dauerhafte Entwicklung bedeutet die Fähigkeit der Wirtschaft, die Bedürfnisse der heute Lebenden zu befriedigen und dabei die Lebenschancen aller auf einem Niveau zu erhalten, welches die Lebenschancen zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt.

Aus dieser Definition läßt sich ein Wirkungsdreieck ableiten, in dem die sich gegenseitig beeinflussenden Sphären: Ökologie, Soziales, Ökonomie zu einem Ausgleich gebracht werden müssen. Dieser Ausgleich hat in räumlicher und zeitlichen Dimension zu erfolgen (inter- und intragenerative Gerechtigkeit).

 
 
Die Schwerpunktsetzungen des Beziehungsgeflechtes innerhalb dieses Wirkungsdreieckes sind sehr unterschiedlich. Meist werden Ökonomie, Soziales und Ökologie gleichberechtigt nebeneinander betrachtet. Es wird aber auch die Position vertreten, dass ein Ausgleich nur zwischen dem Sozialen und der Ökologie zu erfolgen hat, die Ökonomie hat nur eine darbietende Funktion (v. Gleich, Enquetekommission Mensch und Umwelt) oder der zentrale Punkt der Nachhaltigkeitsdebatte die Prozessorientierung darstellt (Spangenberg, Wuppertal Institut), also wie der Ausgleich zwischen den Dimensionen erfolgt.
   
   
 
Unterschiedlich ist auch die Schwerpunktsetzung zwischen den jeweiligen Dimensionen. Während in den Industrieländern die Nachhaltigkeitsdiskussion im wesentlichen von dem Thema Ökologie dominiert wird, wird das Augen-merk in schwach entwickelten Ländern eher auf die Bereiche Soziales und Ökonomie gelenkt.
 
 
 
2. Nachaltigkeit / Agenda 21

Mit dem Abschlußdokument der Konferenz der Vereinten Nationen über Um-welt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro werden alle Kommunen der Welt aufgefordert, die Strategien zur einer nachhaltigen Entwicklung der örtlichen Politik als übergeordnetes Leitbild zu Grunde zu legen. Dieses Leitbild ist in den verschiedenen Ländern innerhalb eines sehr spezifischen Kontextes, was die aktuellen Probleme, die politische Situation und die staatliche Organisation angeht.
 
 
3. Nachhaltigkeit / Agenda 21 in Europa

3.1. Beispiel: BRD

Den ca. 14.600 existierenden Kommunen ist das Recht auf kommunale Selbstverwaltung im Grundgesetz Artikel 28, Abs. 2, S. 1 garantiert. Es sichert den Kommunen die Personal-, Organisations-, Planung-, Rechts-setzung-, Finanzhoheit- und Steuerhoheit zu, so das die Kommunen in der Lage sind nachhaltigkeitsrelevante Prozesse zu initiieren und zu gestalten.
Die Agendaprozesse sind in der BRD trotz der z.T. sehr unterschiedlichen Ansätze im wesentlichen dadurch zu charakterisieren, dass
  • Koordinierungs-, Organisations-, bzw. Dokumentationsstellen zum Informationsaustausch gegründet wurden
  • die Langfristperspektive meist Kennzeichen der LA 21 Initiativen sind
    globale Dimensionen berücksichtigt werden
  • Beschlußfassungen in LA 21 in der Verwaltung als verbindlich angesehen werden, obwohl rechtlich und ökonomische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind
    Indikatoren festgelegt werden mit denen die Zielerreichung festgestellt werden kann.
 
 
 
 

3.2. Beispiel: Großbritannien (ohne Nordirland)

In England, Wales und Schottland gibt es rund 520 Kommunen, die sich in ihrer Struktur stark unterscheiden. Bis 1994 war die Kommunalstruktur zwei-stufig gegliedert in die Regionen (Grafschaften) und die (Verwaltungs-)Be-zirke. Seit 1994 existiert neben der zweistufigen Kommunalstruktur in einigen Kommunen und vor allen den Städten einstufige Systeme.

Ein generelles Recht auf Kommunale Selbstverwaltung existiert nicht. Die Kommunen nehmen durch Stellungnahmen auf die Gesetzesentwürfe Einfluß. Die Belange der Kommunen werden durch nationale Gesetzgebung geregelt. Die Planungen für Bebauung, Umweltschutz, Abfallwirtschaft, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Bildung u.a. sind an die Kommunen delegiert. Alle kommunalen Pläne sind auf nationaler Ebene zu genehmigen.

Bürgerbeteiligungen sind bei allen kommunalen Planungen vorgesehen, be-ziehen sich aber derzeit nur auf die Flächennutzung. Im Rahmen eines Pro-gramms zur "Modernisierung der Kommunalverwaltungen" wird diese auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte ausgeweitet.

Der Agendaprozeß erfolgt im wesentlichen auf Basis der "Nationalen Lenkungsgruppe Lokale Agenda 21", einem Zusammenschluß von NGO´s und dem Ministerium für Umwelt, Verkehr und Regionen, die die Kommunal-verwaltungen unterstützen.

Zentrale Anliegen im Nachhaltigkeitsprozeß in Großbritannien ist,
  • der vorsichtige Umgang mit natürlichen Ressourcen und Schutz der Umwelt
  • die Entwicklung von Planungsprozessen, die nicht nur die Gestaltung örtlicher Beteiligungsprozesse, sondern auch die Richtung der Entwick-lung umfassen.
  • das die wesentlichen Impulse zur Integration der Nachhaltigkeit in Planungsprozesse z. Zt. noch aus den Handlungsfeldern wie z.B. Abfall-wirtschaft, Umweltschutz u.ä. kommen.
  • die Aktivitäten der jeweiligen Aktionspläne einen starken lokalen Bezug, bei deutlicher Langfristorientierung aufweisen
  • die Erfolgskontrolle auf Basis, einfacher, leicht zu ermittelnder und zu kommunizierender Indikatoren (Verwendung von Bio-Diesel im städ-tischen Fuhrpark, Anzahl der Wohnungen ohne Zentralheizung, Wahl-beteiligung, Arbeitslosenquote u.v.a.) durchzuführen.
 
 
 
 
3.3. Beispiel: Niederlande

Die Verwaltungsstruktur in den Niederlanden umfaßt 3 Bereiche. Neben der Zentralregierung gibt es 3 Provinzen, die insgesamt ca. 650 Gemeinden um-fassen. Die jeweiligen Gemeinden verwalten sich (Polizei, Feuerwehr, kom-munaler Straßenbau öffentlicher Verkehr, Bildung, Soziale Dienste, Umwelt-schutz, Gesundheitswesen, Wasserwege u.a.) selbst. Gleichzeitig sind sie unterste Ebene der Staatsverwaltung. Die Haushalte müssen von der Zen-tralregierung ratifiziert werden. Außerdem hat diese ein Vetorecht, wenn Planungen gegen Gesetze oder das öffentliche Interessen verstoßen.

Mehr als 90% der Gemeindehaushalte kommen von der Zentralregierung, die diese Gelder fast ausschließlich für spezielle Dienste oder Projekte bereitstellt.

Der Agendaprozeß in den Niederlanden weißt folgende Charakteristika auf:
  • die Gemeinden sind zwar Hauptakteure bei der Umsetzung des Nachhal-tigkeitsgedanken, nicht aber die Triebkraft. In welchem Rahmen die Agenda auf lokaler Ebenen umzusetzen ist, ist in dem Nationalen Um-weltpolitikplan der Zentralregierung und dem "Zentralplan zur Umset-zung des Nationalen Umweltpolitikplans" geregelt. Zur Zielerreichung wurde von der Zentralregierung finanzielle Mittel bereit gestellt.
  • Der Agendaprozeß beschränkt sich auf die Verbesserung der lokalen Situation. Globale Aspekte sind in der Regel nicht berücksichtigt.
  • Globale Aspekte werden in der meist nicht berücksichtigt. Die Aktivitäten sind überwiegend auf lokale Verbesserungen ausgerichtet.
  • Der Quantifizierbarkeit der Umsetzungserfolge wird eine besondere Be-deutung beigemessen. So das es ein Ranking zwischen den Kommunen gibt.
 
 
 
 

3.4. Beispiel: Polen

Seit 1990 ist das zentralistische Staatssystem einem tiefgreifenden Umbau unterzogen worden. 1999 ist der letzte Schritte der Verwaltungsreform voll-zogen worden, in dem die Verwaltung dezentralisiert und Entscheidungsbe-fugnisse auf untere Ebenen verteilt wurden. Die Kommunen haben ein einge-schränktes Maß an Selbstverwaltung. Über einen unabhängigen Haushalt, der über Einnahmen aus Gebühren und aus Erträgen kommunalen Eigentums finanziert wird, können die Kommunen frei verfügen. Steuern dürfen die Kommunen nicht erheben.

Die Umsetzung der Agenda 21 in Polen weist folgende Merkmale auf:

  • Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, spielt der Agendapro-zess eine deutlich untergeordnete Rolle. Hauptthemen in der politischen Diskussion sind die Demokratisierung des Landes und der Beitritt zur EU. Allenfalls Agendaaktivitäten die in Zusammenhang mit Europa stehen (Balitc Agenda 21) werden auf zentraler politischer Ebene ausführlicher behandelt, ansonsten wird die Nachhaltigkeitsdebatte auf kommunaler Ebene geführt
  • Nachhaltigkeit wird als nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen verstanden
  • Nachhaltigkeit wird als Integration der sozialen und ökologischen Aspekte in die Ökonomie verstanden, die mit dieser konkurriert. Auf-grund der schwierigen wirtschaftlichen Lage hat Nachhaltigkeit also vor allem Kostengünstig zu sein
  • Der Nachhaltigkeitsaspekt wird als Langfristinteresse verstanden, dem ich aber die kurzfristig zu lösende Problemen häufig nicht unterordnen. Dies gilt ebenso für die Zielsetzungen und die Meßbarkeit der Erfolg
 
 
 
 
4. Nachhaltigkeit/Agenda 21 in schwach entwickelten Ländern

Die Inhalte der Nachhaltigkeitsdiskussion in schwach entwickelten Ländern unterscheiden sich erheblich von den der entwickelten Nationen. Die jeweili-gen Regierungen stehen in den "Entwicklungsländern" im allgemeinen vor der Situation die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmittel, Gesund-heitsvorsorge, Schulbildung u.a. sicherstellten zu können. Umweltschutz oder Partizipation wird als Luxus empfunden. Ferner gilt für sehr viele Länder, dass ihnen unter dem Gesichtspunkt der intergenerativen Gerechtigkeit weitere Nutzungsrechte der natürlichen Ressourcen zustehen. Vor diesem Hintergrund werden nicht nur nachhaltige Entwicklungsmodelle sondern nach wie vor nachholende Entwicklungsmodelle propagiert.

Die "Entwicklungsländer" fordern von den Industrieländern, sowie es auch in der Agenda 21 vorgesehen ist, finanzielle, technologische sowie Unterstützung beim Handel ihrer Produkte ein. In der Regel gibt es keine staatliche Nachhal-tigkeitsstrategie zur Entwicklung des Landes. Bürgerbeteiligung sind kein vorrangiges Nachhaltigkeitsziel. Nachhaltigkeit wird auf Projektebene durch-geführt, wobei die Projekte dadurch gekennzeichnet sind, das ausländische Projektpartner Unterstützung gewähren. Diese Form der Unterstützung findet auf zwischenstaatlicher, staatlicher-privater und rein privater Ebene statt. Wobei sich die private Unterstützung sowohl Projektbeteiligungen von Unter-nehmen als auch von Initiativen, Vereinen u.a. umfaßt. Häufig werden Pro-jekte aus Städtepartnerschaften, die u.a. auf der Aalborg-Charta basieren, heraus initiiert.

 
 

5. Entwicklungen im Nachhaltigkeitsprozeß

In der Agenda 21 wurden erstmals gesamtgesellschaftliche Entwicklungsziele definiert. In diesem Dokument ist jedoch nicht festgelegt welche Nation, welchen Beitrag, in welchem Zeitraum zu welchem Ziel beizutragen hat. Nachfolgekonferenzen in denen die Zielerreichung konkretisiert werden sollten fanden u.a. in folgenden Dokumenten ihren Niederschlag:

  • Klimarahmenkonvention
  • Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung
  • Protokoll für Biologische Sicherheit
  • Waldkonvention
  • Konvention zur Biodiversität

Am wohl schwierigsten dürften die Verhandlungen in Zusammenhang mit der Klimarahmenkonvention anzusehen sein. Ein erster entscheidender Schritt wurde auf der 3. Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto, Japan getan. Die Klima-rahmenkonvention war zwar bereits 1994 in Kraft getreten, doch erst in dem Protokoll von Kyoto wurden rechtlich bindende Emissionsreduktionen für die sechs wichtigsten Treibhausgase festgelegt. In den Nachfolgekonferenzen wurde debattiert, wie die einzelnen Treibhausgasemissionen zu berechnen seien.

Der Gesamtprozeß schien zu scheitern nachdem auf der 6.Vertragstattenkonferenz im November 2000 die USA forderten, die Kohlen-stoffvorkommen in den Wäldern und den Böden direkt anzurechnen und sie im Januar nach der Präsidentenwahl den Austritt aus den Kyoto-Verhand-lungsprozeß bekannt gaben. Der Austritt war deshalb schwerwiegend, da die USA der weltgrößte Emittent von Treibhausgasen ist und in der Rahmenricht-linie festgeschrieben ist, daß mindestens 55 Staaten das Protokoll ratifizieren müssen, die zudem 55% der Emissionen der Industrieländer repräsentiere, um völkerrechtlich verbindlich zu werden.
Am Rande des Rio+10-Gipfel in Johannesburg im August/September 2002 hat Rußland als 55. Staat, das Protokoll unterzeichnet, so das dieses in Kraft getreten ist.

 
 
 
 

6. Ergebnisse der Konferenz Rio+10

Die Konferenz Rio+10 in Johannesburg sollte zu einen dazu dienen eine Bilanz zum bisherigen Nachhaltigkeitsprozeß zu ziehen und zum anderen weitere Weichenstellungen für die Zukunft vorzunehmen. Insbesondere von den Nichtregierungsorganisationen wurden in die Konferenz in Hinblick auf die Gestaltung des weiteren Nachhaltigkeitsprozesses hohe Erwartungen gesetzt. Es wurde gehofft auf dem Gipfel, würden konkrete und verbindliche Absprachen für das weitere Vorgehen getroffen. Diese Hoffnungen wurden weitestgehend enttäuscht.

In Johannesburg wurden in Rahmen eines Aktionsplans u.a. folgende Punkte vereinbart (Quelle: Spiegel online 2002):

  • Artenvielfalt: Bis zum Jahr 2010 soll die derzeitige Geschwindigkeit des Artensterbens "deutlich reduziert" werden.
  • Chemikalien: Die negativen Auswirkungen von Chemikalien auf Mensch und Natur sollen bis zum Jahr 2020 "minimiert" werden.
  • Entwicklungshilfe: Der Aktionsplan "drängt" Industrieländer zu "konkreten Anstrengungen", ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttosozialproduktes zu erhöhen. Bislang haben jedoch erst fünf Länder dieses Ziel erreicht. Die Hilfe Deutschlands lag im vergangenem Jahr bei 0,27 Prozent.
  • Energie: Es werden keine konkreten Ziele und Zeitpläne für den Ausbau erneuerbarer Energien festgelegt. Der Aktionsplan sieht lediglich eine "bedeutende Steigerung" des Anteils erneuerbarer Energien vor, die "dringend" zu geschehen habe.
  • Fischerei: Die Fischbestände sollen erhalten werden. Weiteres Ziel ist eine Erholung geschädigter Bestände bis 2015 - "wo dies möglich ist". Zerstörende Fischereipraktiken sollen beseitigt und weitere Meeresschutzgebiete - basierend auf internationalem Recht und wissenschaftlichen Informationen - bis 2012 geschaffen werden.
  • Frauen und Gesundheit: Die Gesundheitsversorgung soll laut Aktionsplan die Menschenrechte und fundamentale Freiheiten respektieren. Damit erteilt der Johannesburg-Gipfel Genitalverstümmelungen und menschenrechtswidrigen Diskriminierungen von Frauen eine Absage. Die Verhütung ist zwar nicht ausdrücklich genannt, die Vereinten Nationen haben aber in vorherigen Beschlüssen das Recht auf Verhütung als Menschenrecht eingestuft.
  • Globale Regeln für Unternehmen: Die ökologische und soziale Verantwortung der global handelnden Unternehmen wird als wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung angesehen. In den Rio-Vereinbarungen von 1992 wurde die Verantwortung der Großunternehmen noch gar nicht erwähnt.
  • Handel und Globalisierung: Umweltschädliche Subventionen sollen - ohne Zeitvorgabe - abgebaut werden. Das betrifft vor allem Steinkohlesubventionen. Keine Extravereinbarung wurde zu den wettbewerbsverzerrenden Subventionen abgeschlossen. Insbesondere die Entwicklungsländer hatten einen deutlichen Abbau von Agrarsubventionen der Industrieländer gefordert. Der Johannesburg-Aktionsplan geht hier explizit nicht über die Konferenz der Welthandelsorganisation (WTO) von Doha 2001 hinaus, auf der nur vage Zusagen zum Subventionsabbau vereinbart wurden.
  • In einem weiteren Kapitel des Aktionsplans wird festgelegt, dass die internationalen Umweltvereinbarungen nicht - wie von vielen Umweltschützern zunächst befürchtet - den Regeln der WTO untergeordnet werden.
  • Konsumverhalten: Die Staaten "ermutigen zur und fördern die" Einrichtung eines 10-Jahres-Rahmenplans mit Programmen zur Änderung des Konsum- und Produktionsverhaltens. Er soll regionale und nationale Initiativen unterstützen und somit die Wende in diesem Bereich beschleunigen.
  • Kyoto-Protokoll: Staaten, die das Klimaschutz-Protokoll von Kyoto bereits ratifiziert haben, appellieren nachdrücklich an die anderen Staaten, dies ebenfalls zu tun. Bislang haben unter anderem die USA, Australien und Kanada das Protokoll nicht ratifiziert.
  • Natürliche Ressourcen: Der Verlust der natürlichen Ressourcen wie Seen und Wälder soll "sobald wie möglich" gestoppt werden.
  • Solidaritätsfonds: Der Aktionsplan regt an, einen Welt-Solidaritätsfonds zur Armutsbekämpfung einzurichten, der auf freiwilligen Beiträgen basiert. Darin könnten neben Staaten auch Unternehmen und Bürger einzahlen.
  • Trinkwasser und sanitäre Anlagen: Bis zum Jahr 2015 soll der Anteil der Menschen ohne sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser - wie bereits in der Millenniums-Erklärung vereinbart - halbiert werden. Zusätzlich soll bis dahin auch der Anteil der Menschen ohne Zugang zu Kanalisation halbiert werden.
  • Überwachung: Es sind keine neuen Regeln zur Überwachung der Vereinbarungen vorgesehen, die über alte Abkommen hinausgehen.
 
 
Ihre Ansprechperson ist
 
Dieter Grossmann