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Emissionsminderung für prioritäre
und prioritäre gefährliche Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie
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Auftraggeber
Umweltbundesamt (FKZ 203 21 280)
Durchführung
Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung
(ISI)
Kooperationspartner
Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH,
Hamburg
Ecologic - Institut für Internationale und Europäische
Umweltpolitik, Berlin
Laufzeit
2003 - 2006
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| Hintergrund und Aufgabenstellung |
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| Wichtiges Ziel, der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) der Europäischen Union, ist das Erreichen des guten chemischen
Zustandes der Oberflächengewässer. Nach Artikel 1(c) sind
dazu "spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung
von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen"
(priority substances - PS) umzusetzen. Für die prioritären
gefährlichen Stoffe (priority hazardous substances - PHS) sind
Einleitungen, Emissionen und Verluste innerhalb von 20 Jahren nach
Verabschiedung der genannten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
zu beenden oder schrittweise einzustellen. Die Liste der prioritären
und der prioritären gefährlichen Stoffe wurde mit der Entscheidung
Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20.11.2001 festgelegt. Sie umfasst insgesamt 33 Stoffe bzw. Stoffgruppen.
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| Entsprechend den Vorgaben der WRRL sind von der Kommission,
insbesondere für die Emissionsbegrenzung von Punktquellen, Vorschläge
für Emissionsminderungsmaßnahmen vorzulegen. Kommt es bis
Ende 2006 nicht zu einer Einigung auf Gemeinschaftsebene, so sind
von den Mitgliedsstaaten bis 2012 selbstständig Begrenzungen
festzulegen bzw. umzusetzen. Das Ziel des guten Zustandes der Oberflächengewässer
soll bis zum Jahr 2015 erreicht werden. |
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| Zielsetzung und Arbeitsschritte |
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| Ziel des Vorhabens ist es, den anstehenden
Verhandlungsprozess zu begleiten und unter besonderer Berücksichtigung
der deutschen Position fachlich zu unterstützen. Dazu sind zum
einen Vorschläge zur Emissionsbegrenzung zu erarbeiten, zum anderen
sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen fachlich
zu überprüfen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu bewerten.
Wichtige Grundlage für diese Arbeiten sind dabei detaillierte
Kenntnisse zu den Emissionsquellen und den Eintragspfaden für
die einzelnen Stoffe. Die Projektinhalte sind in folgende Arbeitsschritte
gegliedert: |
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- Aktualisierung und Ergänzung vorliegender Ergebnisse
- Einordnung der Freisetzungspfade entsprechend internationaler
Systematiken
- Erarbeitung von Vorschlägen zu Emissionsbegrenzungen und
fachliche Prüfung der Vorschläge der Kommission sowie
- Untersuchungen zur Einordnung der Vorschläge in die deutsche
Regelungssystematik.
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| Ihre Ansprechpersonen sind |
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| Dirk Jepsen |
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