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Emissionsminderung für prioritäre und prioritäre gefährliche Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie
 
 
 

Auftraggeber
Umweltbundesamt (FKZ 203 21 280)

Durchführung
Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI)

Kooperationspartner
Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg
Ecologic - Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik, Berlin

Laufzeit
2003 - 2006

 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 
Wichtiges Ziel, der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union, ist das Erreichen des guten chemischen Zustandes der Oberflächengewässer. Nach Artikel 1(c) sind dazu "spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen" (priority substances - PS) umzusetzen. Für die prioritären gefährlichen Stoffe (priority hazardous substances - PHS) sind Einleitungen, Emissionen und Verluste innerhalb von 20 Jahren nach Verabschiedung der genannten Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu beenden oder schrittweise einzustellen. Die Liste der prioritären und der prioritären gefährlichen Stoffe wurde mit der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2001 festgelegt. Sie umfasst insgesamt 33 Stoffe bzw. Stoffgruppen.
 
Entsprechend den Vorgaben der WRRL sind von der Kommission, insbesondere für die Emissionsbegrenzung von Punktquellen, Vorschläge für Emissionsminderungsmaßnahmen vorzulegen. Kommt es bis Ende 2006 nicht zu einer Einigung auf Gemeinschaftsebene, so sind von den Mitgliedsstaaten bis 2012 selbstständig Begrenzungen festzulegen bzw. umzusetzen. Das Ziel des guten Zustandes der Oberflächengewässer soll bis zum Jahr 2015 erreicht werden.
 
 
Zielsetzung und Arbeitsschritte
 
Ziel des Vorhabens ist es, den anstehenden Verhandlungsprozess zu begleiten und unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Position fachlich zu unterstützen. Dazu sind zum einen Vorschläge zur Emissionsbegrenzung zu erarbeiten, zum anderen sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen fachlich zu überprüfen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu bewerten. Wichtige Grundlage für diese Arbeiten sind dabei detaillierte Kenntnisse zu den Emissionsquellen und den Eintragspfaden für die einzelnen Stoffe. Die Projektinhalte sind in folgende Arbeitsschritte gegliedert:
 
  • Aktualisierung und Ergänzung vorliegender Ergebnisse
  • Einordnung der Freisetzungspfade entsprechend internationaler Systematiken
  • Erarbeitung von Vorschlägen zu Emissionsbegrenzungen und fachliche Prüfung der Vorschläge der Kommission sowie
  • Untersuchungen zur Einordnung der Vorschläge in die deutsche Regelungssystematik.

 
Ihre Ansprechpersonen sind
   
Dirk Jepsen