Nach den §§ 19 und 20 des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind auch metallverarbeitende Betriebe zur Erstellung von Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepten verpflichtet, wenn bei ihnen jährlich insgesamt mehr als 2 t besonders überwachungsbedürftiger Abfälle, wie Kühlschmierstoffe, Lackschlämme oder Lösemittelgemische, anfallen. In einer gesonderten “ Abfallkonzept- und Bilanzverordnung” (AbfKoBiV) hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Informationen von den Betrieben abgefordert werden.
Um eine praxisnahe Umsetzbarkeit sicherzustellen, sind die im Gesetz formulierten Anforderungen im Hinblick auf die spezifischen Rahmenbedingungen in den Betrieben zu konkretsieren. Gerade bei den kleinen und mittelständischen Betrieben sind dabei Wege aufzuzeigen, wie mit möglichst geringem Zusatzaufwand ausagekräftige Dokumentationen erstellt werden können. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel zu klären, wie eine sinnvolle Abgrenzung von getrennt auszuweisenden Abfall-Anfallstellen erfolgt oder in welcher Form mehrstufige Entsorgungsketten abgebildet werden.
Ziel des vorliegenden Projektes ist es hier für Betriebe und Behörden eine konkrete Handlungshilfe zu erarbeiten. Zu diesem Zweck werden die folgenden Arbeitschritte durchgeführt:
- Ermittlung der Verbleibswege der branchentypischen Abfälle durch eine Entsorgerabfrage
- Aufnahme der IST-Situation und Erstellung von Bilanzen und Konzepten in einer Reihe von Pilotbetrieben
- Erarbeitung einer Handlungsanleitung für den Betriebs- und Verwaltungsalltag einschließlich entsprechender Musterdokumentationen
Das Projekt wurde von der ÖKOPOL GmbH im Auftrag der Hamburger Umweltbehörde zwischen September 1998 und November 1999 bearbeitet. Für nähere Informationen stehen die im folgenden benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers und der Auftraggeberin gerne zur Verfügung:
Umweltbehörde Hamburg, Amt für Umweltschutz
Frau Schekahn, Tel.: 040/7880-4317Ökopol GmbH, Tel.: 040/39 16 28
Herr Jepsen
Herr Sander