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VOC-Bilanz mit EBAL-Software
 
 
 
Die neue Lösemittel-Verordnung erfordert die Bilanz
für alle flüchtigen organischen Lösemittel im Betrieb (VOC)

 
  • Seit Inkrafttreten der Lösemittel-Verordnung (31. BImSchV) im August 2001 müssen viele Lösemittelanwender jährlich VOC-Bilanzen erstellen und behördlich registriert sein.

  • Alle betroffenen Betriebe sollten jetzt prüfen, ob sie noch bis zum 30.11.2004 einen individuellen Reduzierungsplan bei der Behörde vorlegen können. Mit diesem werden betriebsspezifische Grenzwerte festlegt und Abgasreinigungsanlagen z.T. entbehrlich.

  • Allgemeine Grenzwerte gelten nicht mehr nur für die Schornstein-Emissionen sondern auch für den Anteil "diffuser" Emissionen z.B. aus Fenstern, Türen und Lüftungen.

  • Bilanzen müssen alle flüchtigen organischen Lösemittel inkl. Reinigungs-mittel aufführen und angeben, wie diese die Anlage verlassen (als Abfall, Emission, im Produkt, etc.).
 
 
 
 
EBAL ist die Software, die Ihre vollständige
Bilanz erstellt
 
 
 
 
EBAL können alle Lösemittel-Anwender nutzen, die von der 31. BImSchV betroffen sind:
 
 
  • Farb-, Lack- oder Klebstoffherstellung
  • Lackierung von Metall, Kunststoff, Holz, Kfz
  • Druck (Flexo-, Tief-, Heatset-, Rotationssiebdruck)
  • Laminierung, Klebebeschichtung
  • Laminierung von Holz und Kunststoffen
  • Holzimprägnierung
  • Oberflächenreinigung
  • Chemische Textilreinigung
  • Schuhherstellung
  • Kautschuk-Umwandlung
  • Extraktion von Pflanzenöl
  • Arzneimittel-Herstellung
 
 
 
 
EBAL rechnet mit Ihren Daten
 
  • Sie geben Ihre Daten ein, das Programm unterstützt Sie und errechnet die Bilanzdaten.

  • Bei Bedarf kann eine Schnittstelle zur Ihrer Materialwirtschafts-Software erstellt werden.

  • Die Bilanz zeigt, ob die Grenzwerte der 31. BImSchV (Lösemittelverordnung) erfüllt sind.

  • Wird ein Grenzwert überschritten, kann mit EBAL ein Reduzierungsplan erstellt werden.

  • Sie können mit EBAL die Auswirkung von Emissionsminderungs-maßnahmen überprüfen.

  • Die Bilanzen können als Berichte in behördengerechter Form direkt ausgedruckt werden.

  • Für die Routinebilanzen der Folgejahre bleiben alle Materialinformationen verfügbar.
 
 
 
 
Ökopol bietet Ihnen Unterstützung
 
  • Ökopol unterstützt Sie bei der Erarbeitung von Lösemittelbilanzen.

  • Ökopol berät Sie, wenn Minderungsmaßnahmen notwendig werden.

  • Ökopol berät Sie beim Vorgehen gegenüber den Behörden.
 
 
 
 
Kontaktieren Sie uns

Bestellen Sie die EBAL-Demoversion (20 €):
oder Brief/Fax/Anruf an:
Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH
Zuständig: Herr Tebert,
Nernstweg 32-34, D - 22765 Hamburg-Altona
Telefon: +49 - (0)40 - 39 1002 - 0, Fax: - 33
www.oekopol.de
(Vollversion: Einzelfirmenlizenz 400 €;
Serviceleisterlizenz 2.000 €)
 
 
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erhalten Sie hier.