| |
|
VOC-Bilanz mit EBAL-Software
|
| |
| |
| |
|
Die neue Lösemittel-Verordnung erfordert
die Bilanz
für alle flüchtigen organischen Lösemittel im Betrieb
(VOC)
|
| |
- Seit Inkrafttreten der Lösemittel-Verordnung (31. BImSchV)
im August 2001 müssen viele Lösemittelanwender jährlich
VOC-Bilanzen erstellen und behördlich registriert sein.
- Alle betroffenen Betriebe sollten jetzt prüfen, ob sie
noch bis zum 30.11.2004 einen individuellen Reduzierungsplan bei
der Behörde vorlegen können. Mit diesem werden betriebsspezifische
Grenzwerte festlegt und Abgasreinigungsanlagen z.T. entbehrlich.
- Allgemeine Grenzwerte gelten nicht mehr nur für die Schornstein-Emissionen
sondern auch für den Anteil "diffuser" Emissionen
z.B. aus Fenstern, Türen und Lüftungen.
- Bilanzen müssen alle flüchtigen organischen Lösemittel
inkl. Reinigungs-mittel aufführen und angeben, wie diese
die Anlage verlassen (als Abfall, Emission, im Produkt, etc.).
|
| |
| |
| |
| |
|
EBAL ist die Software, die Ihre vollständige
Bilanz erstellt
|
| |
| |
| |
| |
|
EBAL können alle Lösemittel-Anwender
nutzen, die von der 31. BImSchV betroffen sind:
|
| |
| |
- Farb-, Lack- oder Klebstoffherstellung
- Lackierung von Metall, Kunststoff, Holz, Kfz
- Druck (Flexo-, Tief-, Heatset-, Rotationssiebdruck)
- Laminierung, Klebebeschichtung
- Laminierung von Holz und Kunststoffen
- Holzimprägnierung
- Oberflächenreinigung
- Chemische Textilreinigung
- Schuhherstellung
- Kautschuk-Umwandlung
- Extraktion von Pflanzenöl
- Arzneimittel-Herstellung
|
| |
| |
| |
| |
|
EBAL rechnet mit Ihren Daten
|
| |
- Sie geben Ihre Daten ein, das Programm unterstützt Sie
und errechnet die Bilanzdaten.
- Bei Bedarf kann eine Schnittstelle zur Ihrer Materialwirtschafts-Software
erstellt werden.
- Die Bilanz zeigt, ob die Grenzwerte der 31. BImSchV (Lösemittelverordnung)
erfüllt sind.
- Wird ein Grenzwert überschritten, kann mit EBAL ein Reduzierungsplan
erstellt werden.
- Sie können mit EBAL die Auswirkung von Emissionsminderungs-maßnahmen
überprüfen.
- Die Bilanzen können als Berichte in behördengerechter
Form direkt ausgedruckt werden.
- Für die Routinebilanzen der Folgejahre bleiben alle Materialinformationen
verfügbar.
|
| |
| |
| |
| |
|
Ökopol bietet Ihnen Unterstützung
|
| |
- Ökopol unterstützt Sie bei der Erarbeitung von Lösemittelbilanzen.
- Ökopol berät Sie, wenn Minderungsmaßnahmen notwendig
werden.
- Ökopol berät Sie beim Vorgehen gegenüber den
Behörden.
|
|
| |
| |
| |
| |
|
Kontaktieren Sie uns
|
|
Bestellen Sie die EBAL-Demoversion (20 €):
oder
Brief/Fax/Anruf an:
Ökopol - Institut für Ökologie und Politik GmbH
Zuständig: Herr
Tebert, 
Nernstweg 32-34, D - 22765 Hamburg-Altona
Telefon: +49 - (0)40 - 39 1002 - 0, Fax: - 33
www.oekopol.de
(Vollversion: Einzelfirmenlizenz 400 €;
Serviceleisterlizenz 2.000 €) |
| |
| |
| Eine ausführliche Leistungsbeschreibung erhalten
Sie hier. |
| |