Themen

 Projektbüro
 Druckindustrie

  Aktuelle
  Druckprojekte

  Dokumente

  Referenzen

  Links


 Chemiepolitik


 EuP-Netzwerk
 Deutschland



 Suche

 Impressum









   
  Artikelgesetz - IVU-Richtlinie, BImSchG
   
   
   
   
Das neue Artikelgesetz bringt wichtige Änderungen für Druckereien!
   
  Die europaweiten Harmonisierungsbestrebungen machen es immer wieder notwendig, die nationale Gesetzgebung an die entsprechenden europäischen Umweltnormen anzupassen. Am 27.Juli 2001 wurde mit dem sog. "Artikelgesetz" ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, durch das eine Reihe bestehender deutscher Umwelt-Gesetze und Verordnungen geändert werden, so dass eine Übereinstimmung mit den neuen europaweit gültigen Regelungen insbesondere im Bereich der Anlagengenehmigung und des Anlagenbetriebes erreicht wird.
   
 
  1. Die Mengenschwellenberechnung wurde grundlegend verändert. Während nach der alten 4. BImSchV nur der stündliche Verbrauch an Lösemitteln in den Druckfarben für die Genehmigung nach Spalte 1 oder Spalte 2 entscheidend war, ist nunmehr die Gesamtmenge aller eingesetzten/verbrauchten Lösemittel (einschl. Reinigungsmittel, ggf. Verdünner, Isopropanol etc.) zu berücksichtigen! Zusätzlich finden sich neben den stündlichen Verbrauchsgrenzen auch eine als Jahresgesamtmenge definierte Mengenschwellen. Werden insgesamt mehr als 15 bzw. 200 t Lösemittel pro Jahr verbraucht, fällt eine Anlage unter den Geltungsbereich von Spalte 2 bzw. 1 mit den entsprechenden Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Bei der Prüfung einer Mengenschwellenüberschreitung in Richtung auf die Spalte 1 (Anlagen die einem formellen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterworfen werden) ist zu berücksichtigen, dass hier Lösemittelverbräuche aus allen Druck- und Weiterverarbeitungsbereichen (also auch aus einem angegliederten Bogendruckbereich oder einer zusätzlichen Kaschieranlage) zusammen addiert werden.

  2. Heatset-Rotationen fallen zukünftig nicht mehr in den Geltungsbereich der Spalte 2 (da hier nur Farben Verwendung finden, die hochsiedende Öle enthalten). Aber Vorsicht!! Heatset-Rotationen fallen dessen ungeachtet in den Regelungsbereich der VOC-Verordnung und sind damit zukünftig "anzeigepflichtig"
   
  Die am 3. August 2001 (Inkrafttreten des Gesetzes) bereits bestehenden Anlagen müssen die neuen Vorschriften ab 30. Oktober 2007 erfüllen; bei wesentlichen Änderungen bestehender Anlagen muss jedoch sofort überprüft werden, ob die geänderte Anlage z.B. den Gesamtverbrauch von 200 Jahrestonnen Lösemittel überschreitet und somit nach Spalte 1 genehmigungspflichtig ist. Dies wäre der Behörde unverzüglich mitzuteilen.
   
  Die 4. BImSch-Verordnung, in der unter Nr. 5 die Genehmigungsgrundlagen für Druckereien beschrieben werden, können Sie mit den Änderungen des "Artikelgesetztes" und mit einer weiteren Änderung vom 6. Mai 2002 herunterladen.
   
  Das aktuelle Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) enthält die mit dem "Artikelgesetz" wirksam gewordenen Änderungen gelb markiert.
   
   
   
   
  Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an das Projektbüro Druckindustrie bei Ökopol wenden.
   
   
Ihre Ansprechpersonen sind:
  Dirk Jepsen
  Christian Tebert