Die europäische Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie (2010/75/EU) ist für mehr als 50.000 Indus­trie­an­lagen in Europa die Grundlage für eine harmo­ni­sierte Geneh­mi­gungs- und Überwa­chungs­praxis. Die Richt­linie verlangt in umwelt­re­le­vanten Indus­trie­branchen den Einsatz der besten verfüg­baren Techniken (BVT). Beste verfügbare Techniken sind Maßnahmen, die bei integrierter Betrachtung aller Umwelt­medien den höchsten Umwelt­schutz gewähr­leisten und gleich­zeitig von den EU-Mitglied­staaten für technisch ausge­reift und grund­sätzlich ökono­misch zumutbar erachtet werden. Umwelt­aus­wir­kungen einer Indus­trie­branche und die besten verfüg­baren Techniken zum Umwelt­schutz werden in einem BVT-Merkblatt dokumen­tiert. Die BVT-Schluss­fol­ge­rungen sind Auszüge aus BVT- Merkblättern, die für Behörden die Geneh­mi­gungs­grund­lagen für Indus­trie­an­lagen beschreiben. Sie enthalten eine Kurzfassung der besten verfüg­baren Techniken und nennen die mit den Techniken erreich­baren Emissi­ons­be­reiche.

Ökopol beteiligt sich seit dem Beginn des europäi­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches im Jahr 1998 an der Erstellung von Merkblättern zu besten verfüg­baren Techniken (Englisch: BREF – Best Available Techniques Reference Documents). Dabei nutzt Ökopol sein breites Netzwerk aus Indus­trie­un­ter­nehmen, Verbänden, Wissen­schaftlern, Behörden und Techni­k­lie­fe­ranten. Wir recher­chieren Referenz­an­lagen, die beste verfügbare Techniken einsetzen, evalu­ieren die Anwend­barkeit im jewei­ligen Indus­trie­sektor, erarbeiten Studien über Wirtschaft­lichkeit und Umwelt­nutzen der Technik, wirken bei der Festlegung von BVT mit und beraten Betriebe und Verbände bei der Umsetzung aller Anfor­de­rungen der Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie. Die Unter­neh­mens­be­ratung erfolgt zur effizi­enten Umsetzung von BVT-Schluss­fol­ge­rungen und zur Vorbe­reitung großer und mittel­stän­di­scher Unter­nehmen auf behörd­liche Überwa­chungs­be­suche.

Ökopol war bzw. ist an der Erstellung und Umsetzung folgender BVT-Merkblätter beteiligt:

  • BVT-Merkblatt zu Großfeue­rungs­an­lagen (u.a. Kraft­werke, Heizkessel)
  • BVT-Merkblatt zu Raffi­nerien (Mineralöl und Gas)
  • BVT-Merkblatt zur Herstellung organi­scher Grund­che­mi­kalien
  • BVT-Merkblatt zur Holzplat­ten­her­stellung (Faser-, Span-, OSB-Platten)
  • BVT-Merkblatt zur Zellstoff- und Papier­her­stellung
  • BVT-Merkblatt zur Nicht­eisen-Metall­in­dustrie (u.a. Aluminium, Blei, Kupfer, Zink)
  • BVT-Merkblatt zur Eisen- und Stahl­er­zeugung (u.a. Sinter­an­lagen, Hochöfen, Kokereien, Elektro­licht­bo­genöfen)
  • BVT-Merkblatt zur Zement­in­dustrie, Kalk- und MgO-Herstellung
  • BVT-Merkblatt zur Glasin­dustrie (u.a. Hohlglas, Flachglas, Spezi­alglas, Glasfasern)
  • BVT-Merkblatt zur Abfall­ver­brennung
  • BVT-Merkblatt zur Abfall­be­handlung
  • BVT-Merkblatt zur Textil­in­dustrie
  • BVT-Merkblatt zu Gieße­reien
  • BVT-Merkblatt zur Oberflä­chen­be­handlung von Metall und Kunst­stoff (Galvanik)
  • BVT-Merkblatt zur Oberflä­chen­be­handlung mit Lösemitteln (u.a. Drucken, Lackieren, Farb- und Lackher­stellung, Holzim­prä­gnierung, Pflan­zen­ölex­traktion)

An der Umsetzung der Indus­trie­emis­si­ons­richt­linie in Deutschland beteiligt sich Ökopol u.a. durch Mitarbeit in der entspre­chenden Arbeits­gruppe der 7. Nieder­säch­si­schen Regie­rungs­kom­mission sowie durch Mitwirkung als Sachkundige Person im TA Luft-Ausschuss (TALA) des Bundes­um­welt­mi­nis­te­riums zur Anpassung der TA Luft an die Festle­gungen der BVT-Merkblätter.