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VORBEREITUNG AUF REACH
Workshop- und Trainigsprogramm für Unternehmen und Verbände
Standard-Informationsworkshop
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| Stand des Gesetzgebungsverfahrens |
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| Der Gesetzgebungsprozess für die neue EU-Chemikaliengesetzgebung
REACH wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2006 abgeschlossen
sein, die Verordnung tritt vermutlich Mitte 2007 in Kraft. Damit ergeben
sich für Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von
Chemikalien sowie für komplette Wertschöpfungsketten sowohl
neue Aufgaben als auch neue Chancen und Risiken. |
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| Die REACH Auswirkungen |
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| Alle Akteure im Markt, die chemische Produkte herstellen
oder einsetzen sind von REACH direkt betroffen: Die Verordnung verändert
die bestehenden Pflichten im Gefahrstoffmanagement. Außerdem
wird jedes Unternehmen auch indirekt betroffen sein: Infolge von REACH
werden sowohl die Lieferanten als auch die gewerblichen Kunden neue
Kommunikationsroutinen und Verantwortungsschnittstellen einführen.
Zudem wird sich die Verfügbarkeit bestimmter Stoffe im Markt
verändern. |
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| Die REACH Anforderungen |
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| Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen müssen
diese nach einem zeitlich gestaffelten Verfahren registrieren. Handelt
es sich um einen gefährlichen Stoff, muss der Hersteller eine
Risikoermittlung für alle Anwendungen durchführen und entsprechend
praxisgerechte Schutzmaßnahmen (für Umwelt und Gesundheit)
vorgeben. Der Stoffanwender wiederum hat künftig nur zwei Möglichkeiten:
Er setzt die vom Hersteller empfohlenen Schutzmaßnahmen (für
Umwelt und Gesundheit) um und kommuniziert sie ggf. an die eigenen
Kunden weiter. Oder aber er übernimmt ausdrücklich selbst
die Verantwortung und führt eine eigene Sicherheitsbewertung
durch. |
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| Was ist zu tun? |
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| Rechtzeitige und schrittweise Vorbereitung
ist der Schlüssel, um mit den Risiken und Chancen des neuen Systems
angemessen umzugehen (Umsetzungsplan). Dazu gehört z.B. die betriebliche
Inventarisierung von Chemikalien nach Herkunft, Identität, Gefahrenmerkmalen,
sowie Anwendungsbereichen und -bedingungen (auch bei den Kunden).
Gleichzeitig gehört aber auch die Organisation im jeweiligen
Verband dazu, um die erforderlichen Kooperationen in der Wertschöpfungskette
effizient anzugehen. Wichtig ist hierbei das Timing, um die Aufgaben
weder zu früh noch zu spät anzugehen. |
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| Das Ökopol Konzept |
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| Ökopol entwickelt zielgruppenspezifische
Workshop-Programme und führt diese selbst oder in Kooperation
mit Verbänden oder Unternehmen durch. Dafür können
fallweise auch Experten aus einem EU-weiten sowie aus einem regionalen
Netzwerk von Beratungsunternehmen herangezogen werden. Der Zielgruppenzuschnitt
der Informationsveranstaltungen hat den Zweck, die REACHAnforderungen
aus der Perspektive und unter Verwendung der gewohnten Fachsprache
dieses Teilnehmerkreises zu erläutern. Mögliche Zielgruppen
sind u.a.: |
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- Unternehmen einer bestimmten Region, einer bestimmten Branche
oder einer bestimmten Wertschöpfungskette
- Mitarbeiter eines oder mehrer Unternehmen, die für das
Gefahrstoffmanagement, den Umweltschutz oder die chemische Produktsicherheit
zuständig sind
- Mitarbeiter eines Unternehmens oder mehrer Unternehmen die für
strategische Fragen des Einkaufs (sourcing), des Marketings oder
der Kundenbetreuung verantwortlich sind.
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| Unsere Standard-Workshops orientieren sich üblicherweise
an den nachfolgenden Leitfragen: |
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| 1. Welche grundlegenden Anforderungen stellt
REACH an ein Unternehmen? |
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- Eigene Registrierungspflicht, Notifizierungspflicht oder Pflicht
zur Sicherheitsbewertung
- Konsortienbildung
- Informationsbereitstellung über Anwendungen, Risikomanagmentmaßnahmen
und Expositionen
gegenüber den Stoffherstellern oder Lieferanten von Zubereitungen
- Abgleich der erweiterten Sicherheitsdatenblätter unter
REACH mit der betrieblichen Praxis
- Pflichten im Hinblick auf künftig zulassungspflichtige
Stoffe und Anwendungen
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| 2. Wie läuft der weitere REACH Prozess
bis Mitte 2007 und danach ab? |
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- Position des Rates und zweite Lesung des Parlamentes
- Entwicklung von Standardinstrumenten und Guidelines auf europäischer
Ebene (RIP-Prozess)
- Wo können noch Vorschläge eingebracht werden?
- Was passiert nach Inkrafttreten zu welchem Zeitpunkt?
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| 3. Wie können sich die Unternehmen allein oder
in Kooperation miteinander vorbereiten? |
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- Entwicklung von Standardexpositionsszenarien
- Identifizierung ggf. zulassungspflichtiger Stoffe
- Neue interne Schnittstellen und Informationsflüsse
- Überprüfung der Lieferketten auf mögliche Schwachstellen
bei der REACH-Umsetzung
- Rolle der Verbände
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| 4. Wie ist ein Vorbereitungsplan auf Unternehmens- oder
Verbandsebene zu entwickeln? |
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- Kritische Zeitpunkte
- Rollen, Aufgaben, Informationsnetzwerke
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| Die Workshops können je nach Zielgruppe
mit den Schwerpunkten Information (überwiegend Präsentationen),
Training (interaktive Übungsaufgaben) oder Entwicklung (Strategieentwicklung
mit Simulationswerkzeugen oder Szenariotechnik) durchgeführt
werden. |
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| Ihre Ansprechpersonen sind |
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| Dirk Jepsen |
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