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VORBEREITUNG AUF REACH

Workshop- und Trainigsprogramm für Unternehmen und Verbände

Standard-Informationsworkshop
 
 
 
Stand des Gesetzgebungsverfahrens
 
Der Gesetzgebungsprozess für die neue EU-Chemikaliengesetzgebung REACH wird voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2006 abgeschlossen sein, die Verordnung tritt vermutlich Mitte 2007 in Kraft. Damit ergeben sich für Hersteller, Importeure, Händler und Anwender von Chemikalien sowie für komplette Wertschöpfungsketten sowohl neue Aufgaben als auch neue Chancen und Risiken.
 
 
Die REACH Auswirkungen
 
Alle Akteure im Markt, die chemische Produkte herstellen oder einsetzen sind von REACH direkt betroffen: Die Verordnung verändert die bestehenden Pflichten im Gefahrstoffmanagement. Außerdem wird jedes Unternehmen auch indirekt betroffen sein: Infolge von REACH werden sowohl die Lieferanten als auch die gewerblichen Kunden neue Kommunikationsroutinen und Verantwortungsschnittstellen einführen. Zudem wird sich die Verfügbarkeit bestimmter Stoffe im Markt verändern.
 
 
Die REACH Anforderungen
 
Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen müssen diese nach einem zeitlich gestaffelten Verfahren registrieren. Handelt es sich um einen gefährlichen Stoff, muss der Hersteller eine Risikoermittlung für alle Anwendungen durchführen und entsprechend praxisgerechte Schutzmaßnahmen (für Umwelt und Gesundheit) vorgeben. Der Stoffanwender wiederum hat künftig nur zwei Möglichkeiten: Er setzt die vom Hersteller empfohlenen Schutzmaßnahmen (für Umwelt und Gesundheit) um und kommuniziert sie ggf. an die eigenen Kunden weiter. Oder aber er übernimmt ausdrücklich selbst die Verantwortung und führt eine eigene Sicherheitsbewertung durch.
 
 
Was ist zu tun?
 
Rechtzeitige und schrittweise Vorbereitung ist der Schlüssel, um mit den Risiken und Chancen des neuen Systems angemessen umzugehen (Umsetzungsplan). Dazu gehört z.B. die betriebliche Inventarisierung von Chemikalien nach Herkunft, Identität, Gefahrenmerkmalen, sowie Anwendungsbereichen und -bedingungen (auch bei den Kunden). Gleichzeitig gehört aber auch die Organisation im jeweiligen Verband dazu, um die erforderlichen Kooperationen in der Wertschöpfungskette effizient anzugehen. Wichtig ist hierbei das Timing, um die Aufgaben weder zu früh noch zu spät anzugehen.
 
 
Das Ökopol Konzept
 
Ökopol entwickelt zielgruppenspezifische Workshop-Programme und führt diese selbst oder in Kooperation mit Verbänden oder Unternehmen durch. Dafür können fallweise auch Experten aus einem EU-weiten sowie aus einem regionalen Netzwerk von Beratungsunternehmen herangezogen werden. Der Zielgruppenzuschnitt der Informationsveranstaltungen hat den Zweck, die REACHAnforderungen aus der Perspektive und unter Verwendung der gewohnten Fachsprache dieses Teilnehmerkreises zu erläutern. Mögliche Zielgruppen sind u.a.:
 
  • Unternehmen einer bestimmten Region, einer bestimmten Branche oder einer bestimmten Wertschöpfungskette
  • Mitarbeiter eines oder mehrer Unternehmen, die für das Gefahrstoffmanagement, den Umweltschutz oder die chemische Produktsicherheit zuständig sind
  • Mitarbeiter eines Unternehmens oder mehrer Unternehmen die für strategische Fragen des Einkaufs (sourcing), des Marketings oder der Kundenbetreuung verantwortlich sind.
 
Unsere Standard-Workshops orientieren sich üblicherweise an den nachfolgenden Leitfragen:
 
1. Welche grundlegenden Anforderungen stellt REACH an ein Unternehmen?
 
  • Eigene Registrierungspflicht, Notifizierungspflicht oder Pflicht zur Sicherheitsbewertung
  • Konsortienbildung
  • Informationsbereitstellung über Anwendungen, Risikomanagmentmaßnahmen und Expositionen
    gegenüber den Stoffherstellern oder Lieferanten von Zubereitungen
  • Abgleich der erweiterten Sicherheitsdatenblätter unter REACH mit der betrieblichen Praxis
  • Pflichten im Hinblick auf künftig zulassungspflichtige Stoffe und Anwendungen
 
2. Wie läuft der weitere REACH Prozess bis Mitte 2007 und danach ab?
 
  • Position des Rates und zweite Lesung des Parlamentes
  • Entwicklung von Standardinstrumenten und Guidelines auf europäischer Ebene (RIP-Prozess)
  • Wo können noch Vorschläge eingebracht werden?
  • Was passiert nach Inkrafttreten zu welchem Zeitpunkt?
 
3. Wie können sich die Unternehmen allein oder in Kooperation miteinander vorbereiten?
 
  • Entwicklung von Standardexpositionsszenarien
  • Identifizierung ggf. zulassungspflichtiger Stoffe
  • Neue interne Schnittstellen und Informationsflüsse
  • Überprüfung der Lieferketten auf mögliche Schwachstellen bei der REACH-Umsetzung
  • Rolle der Verbände
 
4. Wie ist ein Vorbereitungsplan auf Unternehmens- oder Verbandsebene zu entwickeln?
 
  • Kritische Zeitpunkte
  • Rollen, Aufgaben, Informationsnetzwerke
 
Die Workshops können je nach Zielgruppe mit den Schwerpunkten Information (überwiegend Präsentationen), Training (interaktive Übungsaufgaben) oder Entwicklung (Strategieentwicklung mit Simulationswerkzeugen oder Szenariotechnik) durchgeführt werden.
 
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind  
   
Dirk Jepsen