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Branchenprogramm zur Abfallvermeidung
und
-verwertung in Galvanikanlagen
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Auftraggeber
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
-verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Durchführung
Dr. Dieter Grossmann, Dr. Anne Ipsen
Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg
Kooperationspartner
Dr. Dietmar Barkowsky, Michael Bleier
IFUA Projekt GmbH, Bielefeld
Laufzeit
Juli 2003 - September 2007
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Hintergrund
Gemäß dem Koalitionsvertrag der nordrheinwestfälischen
SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2000 ist u.a.
die weitestmögliche Vermeidung und die sinnvolle Verwertung von
Abfällen - wobei die Scheinverwertung bekämpft werden soll
sowie die gesicherte umweltverträgliche Beseitigung der dann
noch verbleibenden Restabfälle, Ziel der nordrhein-westfälischen
Abfallpolitik. |
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Für den gemäß Arbeitsprogramm
der Landesregierung vorrangig zu berücksichtigenden Bereich der
Industrie- und Gewerbeabfälle soll dieses Ziel u.a. dadurch erreicht
werden, dass die bestehenden betrieblichen Möglichkeiten zur
Abfallvermeidung und -verwertung konsequent ausgeschöpft werden.
Dazu müssen die Gründe für das Entstehen der betrieblichen
Abfälle untersucht werden, wobei effiziente Programme zur Verbesserung
der Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen ein branchenspezifisches
Vorgehen erfordern. |
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Für das MUNLV haben Branchenprogramme
gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG zur Umsetzung der o.g.
Ziele eine herausragende Bedeutung, da ein Großteil der Industrie-
und Gewerbeabfälle in genehmigungsbedürftigen Anlagen anfällt.
Die im BImSchG verankerte Betreiberpflicht zur Abfallvermeidung- und
-verwertung ist das verbindlichste Instrument zur Durchsetzung betrieblicher
Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen. |
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In diesem Zusammenhang kommt den mit den
Nrn. 3.9 und 3.10 des Anhangs der 4. BImSchV erfassten Anlagen zur
Oberflächenbehandlung im Hinblick auf die Vermeidung und Verwertung
von Abfällen eine erhebliche Bedeutung zu. So sind nach dem "Entsorgungsbericht
Industrielle Massenabfälle und Sonderabfälle Nordrhein-Westfalen"
im Jahr 2000 in Nordrhein-Westfalen allein ca. 72.000 t saure Beizlösungen
(AS 110105) entsorgt worden. Auch war im Vergleich zum Vorjahr ein
Anstieg der angefallenen Mengen um 17.000 t festzustellen. |
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Das MUNLV hat im Jahr 2000 bei den nachgeordneten
Behörden eine Erhebung über den Anfall und die Entsorgung
von Altbeizen bei Anlagen zum Feuerverzinken durchgeführt. Die
Erhebung hat zu dem Ergebnis geführt, dass aus den erfassten
55 Anlagen noch 28 % der Beizen als Mischbeizen entsorgt werden und
damit im Hinblick auf eine geordnete Beizwirtschaft noch ein erhebliches
Vermeidungs- und Verwertungspotential besteht. |
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Ziel und erwartete Ergebnisse |
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In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca.
350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte,
3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV
betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum
Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung
und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester
Verfügbarer Techniken durchgeführt. |
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Hierzu werden die |
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- bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden
vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen,
Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet
- Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den
betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage
zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet
- einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste
hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet,
- besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick
auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung
von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung
unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter
Prüfbericht zu erstellt.
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Ziel des Projektes ist die |
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- Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen
und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen
insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige
Abfälle
- Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle
und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle
- Ermittlung des Standes des Vollzuges des § 5 Abs. 1 Nr.
3 BImSchG,
- exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit
der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden
Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen
und Abwasser
- Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen
zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser.
Dabei sind die
- Musterverwaltungsvorschriften des LAI
- Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich
der einschlägigen Anhänge
- einschlägige technische Regelwerke und
- die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen
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zu berücksichtigen |
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Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden
Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse
diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe
bestehtend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen
ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht
und das weitere Vorgehen abgestimmt. |
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Ihre Ansprechperson ist |
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Dr.
Dieter Grossmann |
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