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Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und
-verwertung in Galvanikanlagen
 
 
 
Auftraggeber
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und -verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Durchführung
Dr. Dieter Grossmann, Dr. Anne Ipsen
Institut für Ökologie und Politik GmbH, Hamburg

Kooperationspartner
Dr. Dietmar Barkowsky, Michael Bleier
IFUA Projekt GmbH, Bielefeld

Laufzeit
Juli 2003 - September 2007
 
 
 
Hintergrund

Gemäß dem Koalitionsvertrag der nordrheinwestfälischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2000 ist u.a. die weitestmögliche Vermeidung und die sinnvolle Verwertung von Abfällen - wobei die Scheinverwertung bekämpft werden soll sowie die gesicherte umweltverträgliche Beseitigung der dann noch verbleibenden Restabfälle, Ziel der nordrhein-westfälischen Abfallpolitik.
 
Für den gemäß Arbeitsprogramm der Landesregierung vorrangig zu berücksichtigenden Bereich der Industrie- und Gewerbeabfälle soll dieses Ziel u.a. dadurch erreicht werden, dass die bestehenden betrieblichen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und -verwertung konsequent ausgeschöpft werden. Dazu müssen die Gründe für das Entstehen der betrieblichen Abfälle untersucht werden, wobei effiziente Programme zur Verbesserung der Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen ein branchenspezifisches Vorgehen erfordern.
 
Für das MUNLV haben Branchenprogramme gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG zur Umsetzung der o.g. Ziele eine herausragende Bedeutung, da ein Großteil der Industrie- und Gewerbeabfälle in genehmigungsbedürftigen Anlagen anfällt. Die im BImSchG verankerte Betreiberpflicht zur Abfallvermeidung- und -verwertung ist das verbindlichste Instrument zur Durchsetzung betrieblicher Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen.
 
In diesem Zusammenhang kommt den mit den Nrn. 3.9 und 3.10 des Anhangs der 4. BImSchV erfassten Anlagen zur Oberflächenbehandlung im Hinblick auf die Vermeidung und Verwertung von Abfällen eine erhebliche Bedeutung zu. So sind nach dem "Entsorgungsbericht Industrielle Massenabfälle und Sonderabfälle Nordrhein-Westfalen" im Jahr 2000 in Nordrhein-Westfalen allein ca. 72.000 t saure Beizlösungen (AS 110105) entsorgt worden. Auch war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der angefallenen Mengen um 17.000 t festzustellen.
 
Das MUNLV hat im Jahr 2000 bei den nachgeordneten Behörden eine Erhebung über den Anfall und die Entsorgung von Altbeizen bei Anlagen zum Feuerverzinken durchgeführt. Die Erhebung hat zu dem Ergebnis geführt, dass aus den erfassten 55 Anlagen noch 28 % der Beizen als Mischbeizen entsorgt werden und damit im Hinblick auf eine geordnete Beizwirtschaft noch ein erhebliches Vermeidungs- und Verwertungspotential besteht.
 
 
Ziel und erwartete Ergebnisse
 
In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt.
 
Hierzu werden die
 
  • bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet
  • Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet
  • einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet,
  • besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt.
 
Ziel des Projektes ist die
 
  • Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle
  • Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle
  • Ermittlung des Standes des Vollzuges des § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG,
  • exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser
  • Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die
    • Musterverwaltungsvorschriften des LAI
    • Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge
    • einschlägige technische Regelwerke und
    • die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen
 
zu berücksichtigen
 
Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehtend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.
 
 
 
Ihre Ansprechperson ist
 
Dr. Dieter Grossmann