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Trainings zur Umsetzung der
Lösemittelrichtlinie in 5 Staaten:
Bulgarien, Polen, Slowenien, Slowakei
und Tschechische Republik
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Auftraggeber:
Umweltbundesamt
Durchführung:
Regional Environmental Center (REC)
Kooperationspartner:
Antonia Reihlen, Christan Tebert, Anne Ipsen,
(Ökopol GmbH - Institut für Ökologie und Politik,
Hamburg),
Heidrun Fammler (Baltic Environmental Forum, Riga)
Laufzeit:
Oktober 2004 - Januar 2006
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Hintergrund und Aufgabenstellung |
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Luftreinhaltung ist ein wichtiges Ziel internationaler
Umweltpolitik. Aufgrund der europaweit hohen Umweltbelastung durch
bodennahes Ozon ("Sommersmog") unterzeichneten 1999 die
meisten europäischen Staaten sowie die USA und Kanada das "Göteborg-Protokoll".
Es definiert u.a. für die beiden Ozon-Vorläufersubstanzen
(VOC und Stickoxide) Emissionsobergrenzen für 2010. In der EU
wird es durch die "Richtlinie 2001/81/EG über nationale
Emissionshöchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe"
umgesetzt. |
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Um die Emissionsziele zu erreichen hat die
EU im Jahr 1999 die so genannte Lösemittelrichtlinie erlassen
(Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger
organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und
in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel
entstehen). Sie gilt für 20 verschiedene Tätigkeiten, wie
z.B. für Druckereien, Lackieranlagen, Chemisch-Reinigungen, Holzimprägnierung,
Pflanzenölextraktion, Farbherstellung und die Pharmaindustrie,
wenn bei den Tätigkeiten ein bestimmter Verbrauch an Lösemitteln
überschritten wird. |
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Die Lösemittelrichtlinie
ist in der EU für neue Anlagen bereits einzuhalten. Ältere
Anlagen erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2007. Diese
Fristen gelten auch in den neuen Mitgliedsstaaten sowie in Bulgarien.
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Vorgehen und erwartete Ergebnisse |
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Das Kooperationsprojekt unterstützt
die Aufsichtsbehörden der fünf beteiligten Staaten Bulgarien,
Polen, Slowakei, Slowenien und Tschechische Republik sowie die betroffenen
Anlagenbetreiber bei der praktischen Umsetzung der nationalen VOC-Gesetzgebung.
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Dazu organisiert REC in jedem Staat zwei
Trainings (Polen: vier), jeweils für die Gewerbeaufsicht und
für betroffene Industrievertreter. Die Schulungen werden von
Ökopol-Mitarbeitern konzipiert und durchgeführt. |
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Die Trainings informieren die Teilnehmer
über die nationalen Anforderungen. Praxisbeispiele konfrontieren
sie mit den zu erwartenden Problemen. Lösungsmöglichkeiten
werden aufgezeigt. Beispielhaft erstellen die Teilnehmer mit der Ökopol-Software
"EBAL" anforderungsgerecht eine Lösemittelbilanz und
einen Reduzierungsplan. Sie erhalten Informationen über Maßnahmen,
die zur Senkung der Lösemittelemissionen beitragen. |
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Ziel des Projektes ist, den Teilnehmer die
eigenständige Bearbeitung der Anforderungen der Lösemittelrichtlinie
zu ermöglichen und sie bei der Entwicklung von Strategien zur
Emissionssenkung zu unterstützen. Dabei stärkt der Informationsaustausch
der Akteure die Kooperation miteinander und trägt dazu bei, die
nationale Umsetzung zu vereinheitlichen. |
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Ihre Ansprechperson ist |
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Christan
Tebert |
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