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Perspektiven einer weitergehenden
Operationalisierung der
Energieeffizienzformel der
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC

 
 
 

Auftraggeber
Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder

Durchführung
Knut Sander, Christian Tebert, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg


Laufzeit
2009

 
 
 
 
 
Hintergrund
 

Die überarbeitete Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) benennt in Anhang II Verfahren zur Verwertung von Abfällen. Der Eintrag R 1 bezeichnet Verfahren, in denen die Hauptverwendung des Abfalls „als Brennstoff oder als anderes Mittel der Energieerzeugung“ erfolgt. In einer Fußnote wird weiter ausgeführt, dass Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, nur dann hierunter fallen, wenn deren Energieeffizienz bestimmte Werte beträgt.

 
Details der Bestimmung der Energieeffizienz müssen jedoch noch weiter ausgearbeitet werden.
 
 
 

Ziel

 

Ziel dieses Projektes ist es, Unklarheiten bei der Bestimmung der Energieeffizienz und potenzielle unerwünschten Effekte zu identifizieren und mögliche Konzepte für Lösungsperspektiven zu entwickeln.

 
 
 
 

Ihre Ansprechperson ist

   
Knut Sander