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Sicherung der Berichterstattung über Menge und Art der VOC-Emissionen aus Anlagen im Geltungsbereich der
31. BImSchV für 2008 und 2010

 
 
 

Auftraggeber
Umweltbundesamt (FKZ 3708 42 305 )

Durchführung
Christian Tebert, Ökopol Institut für Ökologie und Politik, Hamburg

Kooperationspartner
Universität Stuttgart, IER
Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung

Laufzeit
2008-2010

 
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind alle drei Jahre verpflichtet, der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Lösemittelricht­linie zu berichten (Richtlinie 1999/13/EG, Artikel 11). Die Regulierung ist in Deutschland durch die 31.BImSchV und die 2.BImSchV umgesetzt.
 
Für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten veröffentlicht die EU-Kommission einen Fragebogen. Erstmalig verlangt der Fragebogen für die nächste Berichterstattung im Jahr 2011 auch Informationen über die Menge der VOC-Emissionen in 2008 und 2010 - nach Möglichkeit separat für alle 20 Tätigkeiten im Geltungsbereich der Richtlinie. Erstmalig sollen auch Angaben über die Art und Menge der 2010 eingesetzten krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtschädigenden Lösemittel gemacht werden ("CMR").
 
Auf einem Fachgespräch im Juni 2008 haben Vertreter von Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und Bundesländern über die Schwierigkeiten der Datenerhebung diskutiert und dabei insbesondere die fehlende Erfassung der Daten und die notwendige Qualitätssicherung angesprochen. Das Umweltbundesamt hat darauf hin ein Forschungsprojekt ausgeschrieben, das die nationale Berichterstattung unterstützen soll.
 
 

Ziel und erwartete Ergebnisse

 
In Kooperation mit den Bundesländern entwickeln ÖKOPOL und IER eine Strategie zur Umsetzung der Berichtspflicht für die Jahre 2008 und 2010. Ziel ist es, eine hohe Datenqualität sicher zu stellen und gleichzeitig bei den regionalen Behörden den Erhebungsaufwand zu minimieren.
 
Dazu werden die Voraussetzungen zur Datenbereitstellung in den Ländern untersucht. In Zusammenarbeit mit den Ländern erfolgen exemplarische Datenerhebungen, die u.a. durch Daten von Verbänden ergänzt werden.
 
Basierend auf den Erkenntnissen der exemplarischen Datenerhebung wird anschließend ein Vorschlag erarbeitet, der das Bundesumweltministerium und die Länder in die Lage versetzt, die Berichtspflichten in hoher Qualität und mit einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erfüllen.
 
 
 

Ihre Ansprechpersonen

   
UBA: Birgit Mahrwald birgit.mahrwald@uba.de
Christian Tebert