|
Themen
Archiv
Suche
Impressum
|
|
|
Leitfaden zur Umsetzung der Lösemittelverordnung
in der Druckindustrie
|
|
|
Auftraggeber
Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg
Durchführung:
Christian Tebert, Institut für Ökologie und Politik GmbH;
Hamburg
Laufzeit:
August 2002 - September 2002
|
|
|
Hintergrund und Aufgabenstellung
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
erstellt ÖKOPOL eine praktische Arbeitshilfe für die Druckindustrie.
Damit können Druckereien die Vorgaben der Lösemittelverordnung
rechtzeitig planen und umsetzen.
Die Europäischen Union hat 1999 eine Lösemittelrichtlinie
beschlossen, die in Deutschland im August 2001 als "31. Verordnung
zum Bundesimmissionsschutzgesetz" in deutsches Recht in Kraft
trat.
Ziel der neuen Anforderungen ist es, das Entweichen flüchtiger
organischer Kohlenwasserstoffe (die auch einfach "Lösemittel"
oder "VOC" genannt werden) in Industrie und Gewerbe zu vermindern.
Dazu sind neue Grenzwerte festgelegt worden, für Emissionen aus
Schornsteinen und erstmals auch für Emissionen aus "diffusen
Quellen", also Fenstern, Türen, Lüftungen.
Nur bestimmte Druckverfahren sind von der Verordnung betroffen, und
auch diese nur, wenn sie einen bestimmten Jahresverbrauch aller Lösemittel
überschreiten: der Heatset-Rollenoffset, der Flexo- und Verpackungs-Tiefdruck
sowie der Rollensiebdruck wenn mehr als 15 t VOC/Jahr verbraucht werden,
der Illustrationstiefdruck ab 25 t VOC Jahresverbrauch. Neue Grenzwerte
müssen ab einem Jahresverbrauch von 5 t VOC/Jahr auch beim "Kaschieren",
also dem Auftragen von Klebstoff, und beim "Laminieren",
d.h. dem Verkleben von z.B. Aluminium-, Papier- oder Kunststofffolien,
eingehalten werden.
Grund für die verschärften Anforderungen ist die Wirkung
der VOC in der Umwelt: Zusammen mit Stickstoffoxiden bilden sie bei
intensiver Sonnenstrahlung das umweltschädliche Ozon, auch "Sommersmog"
genannt. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem immer größer
werdenden "Ozon-Loch" in den oberen Luftschichten: dort
ist die Ozonschicht u.a. zum Schutz unser Haut dringend nötig.
Am Boden ist Ozon schädlich für die Gesundheit. Es löst
Schleimhautreizungen und Lungenverletzungen aus, unter denen vor allem
Kinder und Asthmatiker leiden. Ozon steht im Verdacht Krebs auszulösen
und verursacht erhebliche Pflanzen- und damit auch Ernteschäden.
Der Grenzwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt bei 120
µg/m3 im 8-Stunden-Mittel. Er wird in Deutschland häufig
überschritten. An vielen Orten wie z.B. in Freiburg im Breisgau
sogar an mehr als 60 Tagen im Jahr.
Damit weniger Ozon entsteht, ist ein vorrangiges Ziel der Europapolitik,
das Entweichen von Lösemitteln in die Umwelt zu verringern. Im
Februar 2002 ist daher auch eine Richtlinie über "nationale
Emissionsobergrenzen" verabschiedet worden, die den EU-Ländern
vorschreibt, dass der Ozon-Grenzwert im Jahr 2010 an keiner Messstelle
öfter als an 25 Tagen im Jahr überschritten wird.
Die Lösemittelverordnung stellt gegenüber der EU-Lösemittelrichtlinie
zum Teil schärfere Anforderungen an die Anwender von VOC,
- weil Deutschland 1990 der größte europäische
VOC-Verursacher nach Russland war
- weil Deutschland aufgrund seiner geografischen Lage eine besonders
hohe Verantwortung in der Europäischen Union hat (die Ozon
bildendenden Lösemittel werden bei jeder Windrichtung in
bewohnte Gebiete transportiert)
- weil die Anforderungen der Lösemittelverordnung mit den
neuen Grenzwerten der TA-Luft vom Mai 2002 übereinstimmen
sollen.
Der von ÖKOPOL erstellte Leitfaden für die Umsetzung
der Lösemittelverordnung in Druckereien wird die wichtigsten
für Druckereien geltenden Neuregelungen benennen, z.B. auch
die Änderung der Genehmigungsverordnung (4. BImSchV) von 8/01
und die Neuregelung der TA-Luft von 5/02.
Das baden-württembergische Umweltministerium hatte durch ÖKOPOL
bereits im Jahr 2000 erste, exemplarische Lösemittelbilanzen
in Heatset- und Flexodruckanlagen erstellen lassen. Dabei sind praxisgerechte
Lösungen für die Anwendung der Verordnung im Betrieb erstellt
worden, die Sie in unserem Projektbericht nachlesen können.
Erfahrungen aus dem Projekt fließen in den neuen Leitfaden
ein. Außerdem werden Praxis-beispiele für Lösemittelbilanzen
aus Heatset- und Verpackungsdruckereien als Umsetzungsbeispiele
aufgezeigt.
|
|
Der Leitfaden kann unter Angabe Ihrer vollständigen
Adresse bei der unten genannten E-Mail-Adresse kostenlos bestellt
werden. Bitte geben Sie an, ob Sie eine elektronische Version (pdf)
oder eine gedrucktes Exemplar wünschen. |
|
|
Ihre Ansprechperson ist |
|
Christian
Tebert |
|
|
|
|
|
|