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Studie über die Auswirkungen der Richtlinie 98/8/EC über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
 
 
 

Hauptauftraggeber
EU-Kommission, DG Umwelt

Durchführung
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik, Hamburg

Kooperationspartner
Stefan Gartiser, Hydrotox GmbH (Auftraggeber)
Jan Vernon, RPA, London

Laufzeit
September 2006 - September 2007

 
 
Hintergrund
 
Mit der Verabschiedung der Biozid-Produkte-Richtlinie (98/8/EC) sollen Biozid-Produkte europaweit einem einheitlichen Zulassungs- und Bewertungsverfahren unterliegen. Wirkstoffe, die nicht auf einen der Anhänge der Richtlinie aufgenommen worden sind, dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Biozid-Produkte müssen außerdem zukünftig für einen bestimmten Verwendungsbereich zugelassen werden, bevor sie vermarktet werden. Für alle in Biozid-Produkten verwendeten Wirkstoffe, die vor dem 14. Mai 2000 auf dem Markt waren ("Alt-Wirkstoffe") soll in einem 10-Jahresarbeitsprogramm nach Inkrafttreten (bis zum 13.2010) eine systematische Erfassung und Bewertung ihrer Risiken durchgeführt werden. In einer ersten Phase (1. Review-Verordnung) wurde eine Inventarisierung der auf dem Markt befindlichen Substanzen durch Notifizierung (ernsthafte Interessensbekundung) oder Identifizierung (einfache Meldung) vorgenommen. Substanzen, die hier nicht inventarisiert wurden, dürfen seit 2003 nicht mehr vermarktet werden. Biozid-Produkte, die identifizierte Wirkstoffe enthalten, dürfen seit dem 1.09.2006 nicht mehr vermarktet werden, solche mit notifizierten Wirkstoffen dürfen weiter verwendet werden, bis über die Aufnahme in einen Anhang der Richtlinie entschieden wird. Dies wird der zweiten Phase (2. Review-Verordnung) bis 2010 gestaffelt nach vier Prioritätenlisten geschehen. Von den ca. 1.000 identifizierten Wirkstoffen (Anhang I) wurden 370 notifiziert (Anhang II), für die restlichen ca. 600 Wirkstoffe wurde von keinem Hersteller Interesse für eine Zulassung angemeldet, d. h. diese Substanzen werden nicht mehr in Biozid-Produkten verfügbar sein.
 
Im Rahmen des Projektes soll untersucht werden, welche Auswirkungen die Umsetzung der Biozid-Richtlinie bisher hat. Besonderes Augenmerk wird hier auf die Fragestellung gelegt, warum und in welchem Umfang Wirkstoffe vom Markt verschwunden sind. Weiterhin wird erhoben, welche Konsequenzen dies auf die zur Verfügung stehenden Biozid-Produkte hat / haben kann und ob und welche Änderungen dies auf die Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung und Abwehr biologischer Gefahren hat / haben kann. Als weitere Fragestellung sind mögliche Änderungsvorschläge für eine Novellierung zu untersuchen und ggf. zu entwickeln, um negativen Folgen entgegen zu wirken. Die Studie wird der EU Kommission dazu dienen, Vorschläge für mögliche Änderungen der Biozidrichtlinie zu machen und erste Anhaltspunkte für eine ggf. notwendige, tiefergehende Folgenabschätzung zu geben.
 
 
Vorgehen und erwartete Ergebnisse
 
Das Projekt umfasst drei Arbeitsschritte:
 
Zunächst wird eine Analyse des Biozid-Marktes vorgenommen, um die Folgen der Biozid-Richtlinie seit 1998 zu erfassen. Dazu werden insbesondere verschiedene nationale Biozid-Register und andere statistische Informationen ausgewertet.
 
Außerdem werden Beteiligte aus Behörden, Industrie und anderen interessierten Kreisen zu ihrer Einschätzung der positiven und negativen Auswirkungen der Richtlinie sowie zu den Gründen, die zu einer Rücknahme von Substanzen vom Markt führten befragt. Dazu werden Interviews mit ausgewählten stakeholdern geführt sowie eine Internetumfrage, für die akteursspezifische Fragebögen entwickelt werden.
 
Anschließend werden vier Fallbeispiele ausgewählt, um die im ersten Arbeitsschritt identifizierten Probleme genauer zu untersuchen. In dieser Phase soll beleuchtet werden:
 
  • ob die vereinfachten Verfahren, die in der Richtlinie für besondere Fälle (z. B. Rahmenformulierungen, für Produkte mit geringem Risiko) vorgesehen sind, in der Unsetzung praktikabel sind,
  • welche Unterschiede bestehen und welche Probleme auftreten, abhängig davon, ob es sich bei den Herstellern/Fomulierern um große oder kleine und mittlere Unternehmen handelt,
  • welche Folgen für den Wettbewerb und die ökonomische Leistungsfähigkeit der Unternehmen auftreten,
  • welche Einfluss auf Innovation (die Entwicklung von neuen Substanzen) zu beobachten ist,
  • welche Einfluss die Richtlinie auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen, die auf Forschung & Entwicklung orientiert sind und solchen, die produktionsorientiert sind, hat,
  • welche Folgen aus einer nicht-Verfügbarkeit von aktiven Substanzen in der Schädlingsbekämpfung erwachsen,
  • welchen Problemen Behörden bei der Umsetzung gegenüber stehen.
 
In einem dritten Arbeitsschritt sollen mögliche Vorschläge für eine Novellierung der Biozid-Richtlinie gesammelt und untersucht werden. Dazu werden die Vorschläge der Mitgliedstaaten und der beteiligten Stakeholder, die die negativen Folgen reduzieren sollen, auf ihre möglichen negativen und positiven Auswirkungen beschrieben.
 
Insgesamt werden die folgenden Ergebnisse erwartet:
 
  • Aufstellung der Markttrends zwischen 1998 und 2006, insb. hinsichtlich Rücknahme von aktiven Substanzen vom Markt und Erfassung der ursächlichen Gründe.
  • Analyse und Priorisierung der identifizierten Probleme sowie der positiven und negativen Folgen bei der Umsetzung.
  • Beschreibung und Bewertung der Vor- und Nachteile der wichtigsten Änderungsvorschläge für eine Novellierung.
 
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
   
Dirk Jepsen