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Studie über die Auswirkungen
der Richtlinie 98/8/EC über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
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Hauptauftraggeber
EU-Kommission, DG Umwelt
Durchführung
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik,
Hamburg
Kooperationspartner
Stefan Gartiser, Hydrotox GmbH (Auftraggeber)
Jan Vernon, RPA, London
Laufzeit
September 2006 - September 2007
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Hintergrund |
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Mit der Verabschiedung der Biozid-Produkte-Richtlinie
(98/8/EC) sollen Biozid-Produkte europaweit einem einheitlichen Zulassungs-
und Bewertungsverfahren unterliegen. Wirkstoffe, die nicht auf einen
der Anhänge der Richtlinie aufgenommen worden sind, dürfen
dann nicht mehr verwendet werden. Biozid-Produkte müssen außerdem
zukünftig für einen bestimmten Verwendungsbereich zugelassen
werden, bevor sie vermarktet werden. Für alle in Biozid-Produkten
verwendeten Wirkstoffe, die vor dem 14. Mai 2000 auf dem Markt waren
("Alt-Wirkstoffe") soll in einem 10-Jahresarbeitsprogramm
nach Inkrafttreten (bis zum 13.2010) eine systematische Erfassung
und Bewertung ihrer Risiken durchgeführt werden. In einer ersten
Phase (1. Review-Verordnung) wurde eine Inventarisierung der auf dem
Markt befindlichen Substanzen durch Notifizierung (ernsthafte Interessensbekundung)
oder Identifizierung (einfache Meldung) vorgenommen. Substanzen, die
hier nicht inventarisiert wurden, dürfen seit 2003 nicht mehr
vermarktet werden. Biozid-Produkte, die identifizierte Wirkstoffe
enthalten, dürfen seit dem 1.09.2006 nicht mehr vermarktet werden,
solche mit notifizierten Wirkstoffen dürfen weiter verwendet
werden, bis über die Aufnahme in einen Anhang der Richtlinie
entschieden wird. Dies wird der zweiten Phase (2. Review-Verordnung)
bis 2010 gestaffelt nach vier Prioritätenlisten geschehen. Von
den ca. 1.000 identifizierten Wirkstoffen (Anhang I) wurden 370 notifiziert
(Anhang II), für die restlichen ca. 600 Wirkstoffe wurde von
keinem Hersteller Interesse für eine Zulassung angemeldet, d.
h. diese Substanzen werden nicht mehr in Biozid-Produkten verfügbar
sein. |
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Im Rahmen des Projektes soll untersucht werden, welche
Auswirkungen die Umsetzung der Biozid-Richtlinie bisher hat. Besonderes
Augenmerk wird hier auf die Fragestellung gelegt, warum und in welchem
Umfang Wirkstoffe vom Markt verschwunden sind. Weiterhin wird erhoben,
welche Konsequenzen dies auf die zur Verfügung stehenden Biozid-Produkte
hat / haben kann und ob und welche Änderungen dies auf die Möglichkeiten
der Schädlingsbekämpfung und Abwehr biologischer Gefahren
hat / haben kann. Als weitere Fragestellung sind mögliche Änderungsvorschläge
für eine Novellierung zu untersuchen und ggf. zu entwickeln,
um negativen Folgen entgegen zu wirken. Die Studie wird der EU Kommission
dazu dienen, Vorschläge für mögliche Änderungen
der Biozidrichtlinie zu machen und erste Anhaltspunkte für eine
ggf. notwendige, tiefergehende Folgenabschätzung zu geben. |
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Vorgehen und erwartete Ergebnisse |
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Das Projekt umfasst drei Arbeitsschritte: |
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Zunächst wird eine Analyse des Biozid-Marktes
vorgenommen, um die Folgen der Biozid-Richtlinie seit 1998 zu erfassen.
Dazu werden insbesondere verschiedene nationale Biozid-Register und
andere statistische Informationen ausgewertet. |
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Außerdem werden Beteiligte aus Behörden,
Industrie und anderen interessierten Kreisen zu ihrer Einschätzung
der positiven und negativen Auswirkungen der Richtlinie sowie zu den
Gründen, die zu einer Rücknahme von Substanzen vom Markt
führten befragt. Dazu werden Interviews mit ausgewählten
stakeholdern geführt sowie eine Internetumfrage, für die
akteursspezifische Fragebögen entwickelt werden. |
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Anschließend werden vier Fallbeispiele
ausgewählt, um die im ersten Arbeitsschritt identifizierten Probleme
genauer zu untersuchen. In dieser Phase soll beleuchtet werden: |
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- ob die vereinfachten Verfahren, die in der Richtlinie für
besondere Fälle (z. B. Rahmenformulierungen, für Produkte
mit geringem Risiko) vorgesehen sind, in der Unsetzung praktikabel
sind,
- welche Unterschiede bestehen und welche Probleme auftreten,
abhängig davon, ob es sich bei den Herstellern/Fomulierern
um große oder kleine und mittlere Unternehmen handelt,
- welche Folgen für den Wettbewerb und die ökonomische
Leistungsfähigkeit der Unternehmen auftreten,
- welche Einfluss auf Innovation (die Entwicklung von neuen Substanzen)
zu beobachten ist,
- welche Einfluss die Richtlinie auf den Wettbewerb zwischen Unternehmen,
die auf Forschung & Entwicklung orientiert sind und solchen,
die produktionsorientiert sind, hat,
- welche Folgen aus einer nicht-Verfügbarkeit von aktiven
Substanzen in der Schädlingsbekämpfung erwachsen,
- welchen Problemen Behörden bei der Umsetzung gegenüber
stehen.
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In einem dritten Arbeitsschritt sollen mögliche
Vorschläge für eine Novellierung der Biozid-Richtlinie gesammelt
und untersucht werden. Dazu werden die Vorschläge der Mitgliedstaaten
und der beteiligten Stakeholder, die die negativen Folgen reduzieren
sollen, auf ihre möglichen negativen und positiven Auswirkungen
beschrieben. |
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Insgesamt werden die folgenden Ergebnisse
erwartet: |
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- Aufstellung der Markttrends zwischen 1998 und 2006, insb. hinsichtlich
Rücknahme von aktiven Substanzen vom Markt und Erfassung
der ursächlichen Gründe.
- Analyse und Priorisierung der identifizierten Probleme sowie
der positiven und negativen Folgen bei der Umsetzung.
- Beschreibung und Bewertung der Vor- und Nachteile der wichtigsten
Änderungsvorschläge für eine Novellierung.
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Ihre Ansprechpersonen sind |
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Dirk Jepsen |
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