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Evaluation und Weiterentwicklung des umweltfreundlichen
öffentlichen Beschaffungswesens unter Berücksichtigung
des laufenden
EG-Rechtssetzungsprozesses
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Auftraggeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
vertreten durch Umweltbundesamt; [F+E Vorhaben Nr.: 201 18 313]
Durchführung:
Dr. Dieter Grossmann, Institut für Ökologie und Politik
GmbH; Hamburg
Rechtsanwaltkanzlei Günther, Heidel, Wollenteit, Hack; Hamburg
Laufzeit:
Juli 2001 - Juli 2003
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Hintergrund und Aufgabenstellung
Verbreiteter Mangel an klar definierten Handlungsmöglichkeiten
und erprobten Mustern für die Akteure führt zu deutlicher
Zurückhaltung hinsichtlich der Berücksichtigung umweltbezogener
Kriterien in vielen Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Positive Beispiele für eine umweltgerechte öffentliche Beschaffung
sind die Verwendung von Recycling-Papier, der Einsatz lärm- und
abgasarmer Fahrzeuge im ÖPNV oder der kommunalen Entsorgung.
In anderen Feldern wie z.B. der Büroaustattung mit Möbeln
und technischem Gerät, Elektrizitätsversorgung oder bei
Baumaterialien erst Anfänge einer Beschaffung, die auf umweltfreundliche
Einsatzstoffe und Verfahrensweisen abstellt, zu erkennen.
Sofern es gelingt, hier wirksam Fortschritte zu erzielen, besteht
aufgrund des Volumens der öffentlichen Beschaffung die Chance,
erhebliche Umweltentlastungseffekte nicht nur im Wirkungsbereich der
öffentlichen Hand selbst zu erzielen, sondern darüber hinaus
einen gesamtwirtschaftlichen Impuls für die Entwicklung zukunftsfähiger
Verfahren und Techniken zu geben. Dies sichert mittel- und langfristig
Beschäftigung im Bereich innovativ und nachhaltig wirtschaftender
Unternehmen und läßt sich mit nationalen Klimaschutzzielen
ebenso wie mit einer "Integrierten Produktpolitik" (s. IPP-Grünbuch)
und Bestrebungen zur Stärkung freiwilliger Instrumente wie Umweltmanagementsysteme
und Umweltzeichen zusammenführen.
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Ziel und erwartete Ergebnisse
Das Projekt gliedert sich in einen technischen und einen rechtlichen
Fragenkomplex. Auf technischer Ebene soll eine umweltpolitische Einschätzung
erarbeitet werden, welchen Beitrag die öffentliche Auftragsvergabe
zur Minimierung von Umwelteffekten leisten kann, wenn bei der Beschaffung
Umweltgesichtspunkte stärker als bisher berücksichtigt werden.
In rechtlicher Hinsicht soll der laufende europäische Normsetzungsprozess
begleitet und dabei aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten bestehen,
auf europäischer Ebene den Umweltschutz als Vergabekriterium
ausdrücklich zu verankern. Es soll weiter aufgezeigt werden,
welche Maßnahmen auf nationaler Ebene in Abhängigkeit von
den geänderten europäischen Vorgaben erforderlich und sinnvoll
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Ihre Ansprechperson ist |
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Dieter
Grossmann |
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