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Evaluation und Weiterentwicklung des umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffungswesens unter Berücksichtigung des laufenden
EG-Rechtssetzungsprozesses
 
 
 
Auftraggeber:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
vertreten durch Umweltbundesamt; [F+E Vorhaben Nr.: 201 18 313]

Durchführung:
Dr. Dieter Grossmann, Institut für Ökologie und Politik GmbH; Hamburg
Rechtsanwaltkanzlei Günther, Heidel, Wollenteit, Hack; Hamburg

Laufzeit:
Juli 2001 - Juli 2003
 
 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung

Verbreiteter Mangel an klar definierten Handlungsmöglichkeiten und erprobten Mustern für die Akteure führt zu deutlicher Zurückhaltung hinsichtlich der Berücksichtigung umweltbezogener Kriterien in vielen Bereichen des öffentlichen Beschaffungswesens.

Positive Beispiele für eine umweltgerechte öffentliche Beschaffung sind die Verwendung von Recycling-Papier, der Einsatz lärm- und abgasarmer Fahrzeuge im ÖPNV oder der kommunalen Entsorgung. In anderen Feldern wie z.B. der Büroaustattung mit Möbeln und technischem Gerät, Elektrizitätsversorgung oder bei Baumaterialien erst Anfänge einer Beschaffung, die auf umweltfreundliche Einsatzstoffe und Verfahrensweisen abstellt, zu erkennen.

Sofern es gelingt, hier wirksam Fortschritte zu erzielen, besteht aufgrund des Volumens der öffentlichen Beschaffung die Chance, erhebliche Umweltentlastungseffekte nicht nur im Wirkungsbereich der öffentlichen Hand selbst zu erzielen, sondern darüber hinaus einen gesamtwirtschaftlichen Impuls für die Entwicklung zukunftsfähiger Verfahren und Techniken zu geben. Dies sichert mittel- und langfristig Beschäftigung im Bereich innovativ und nachhaltig wirtschaftender Unternehmen und läßt sich mit nationalen Klimaschutzzielen ebenso wie mit einer "Integrierten Produktpolitik" (s. IPP-Grünbuch) und Bestrebungen zur Stärkung freiwilliger Instrumente wie Umweltmanagementsysteme und Umweltzeichen zusammenführen.
 
 
Ziel und erwartete Ergebnisse

Das Projekt gliedert sich in einen technischen und einen rechtlichen Fragenkomplex. Auf technischer Ebene soll eine umweltpolitische Einschätzung erarbeitet werden, welchen Beitrag die öffentliche Auftragsvergabe zur Minimierung von Umwelteffekten leisten kann, wenn bei der Beschaffung Umweltgesichtspunkte stärker als bisher berücksichtigt werden. In rechtlicher Hinsicht soll der laufende europäische Normsetzungsprozess begleitet und dabei aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten bestehen, auf europäischer Ebene den Umweltschutz als Vergabekriterium ausdrücklich zu verankern. Es soll weiter aufgezeigt werden, welche Maßnahmen auf nationaler Ebene in Abhängigkeit von den geänderten europäischen Vorgaben erforderlich und sinnvoll sind.
 
 
Ihre Ansprechperson ist
 
Dieter Grossmann