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Technische Unterstützung der EU Kommission bei der Einführung des GHS
 
 

Auftraggeber
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt

Durchführung
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik

Kooperationspartner
Henning Wriedt, Beratungsstelle Arbeit und Gesundheit

Laufzeit
Dezember 2003 - Juni 2004

 
 
Hintergrund und Aufgabenstellung
 

Mit der Erklärung von Rio (1992) wurde beschlossen ein weltweit harmonisiertes System zur Gefahrstoffklassifizierung zu schaffen. Es soll ein kompatibles Kennzeichnungssystem mit einfach verständlichen Gefahrensymbolen enthalten und sollte bis zum Jahr 2000 fertig sein. Im Dezember 2002 verständigte man sich auf das Globally Harmonized System (GHS). Dieses wurde im Juli 2003 formal durch die UN verabschiedet.

Es ist geplant das GHS parallel mit der Einführung der neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH in der EU umzusetzen und das existierende System, das in den Richtlinien 67/548/EEC (Stoffe), 99/45/EC (Zubereitungen) und 91/155/EEC (Sicherheitsdatenblätter) enthalten ist, zu ersetzen.

 
Ziele und Ergebnisse
 
Ziel des Projektes war es der Europäischen Kommission eine Synopse der beiden Einstufungssysteme zusammenzustellen. Durch den Vergleich sollten Vorgaben identifiziert werden, die sich in den beiden Systemen nicht unterscheiden und solche, in denen es Unterschiede gibt. Unterscheidungen existieren sowohl auf der Ebene des "Geltungsbereichs" (einige Gefahrenkategorien sind z.B. im GHS vorhanden, nicht aber in der EU und umgekehrt) als auch in methodischen Herangehensweisen, z.B. für die Einstufung von Zubereitungen.

Die Synopse fasst weiterhin die Ergebnisse der Arbeit von Experten in der EU zusammen und zeigt auf, an welchen Stellen noch Arbeit geleistet werden muss, um das GHS in der EU zu implementieren.
 
 

Bericht

 
Die zweiteilige Synopse besteht aus einer Art "Stichwortregister" und einem tabellarischen Vergleich der beiden Systeme, der mittels einer Analyse von Arbeitsgruppenprotokollen erstellt. Die Arbeit wurde durch Experteninterviews ergänzt. Die Synopse verdeutlicht welche Inhalte und Methoden:
 
  • in beiden Systemen gleich sind.
  • im GHS abgedeckt sind, aber im jetzigen EU-System nicht existieren.
  • im jetzigen EU-System abgedeckt, aber im GHS nicht vorgesehen sind.
  • von beiden Systemen unterschiedlich behandelt werden, aber abgedeckt sind.
 
Empfehlungen, wie das GHS in der zukünftigen EU-Gesetzgebung implementiert werden sollte, werden in der Synopse zusammengefasst wiedergegeben. Offene Fragen werden aufgezeigt und die unterschiedlichen Optionen aufgelistet. Weiterhin wird angegeben, für welche Fragen Leitfäden oder Erklärungen für die Anwender notwendig sind.
 
 
Ihre Ansprechpersonen sind
   
Dirk Jepsen