|
Technische Unterstützung
der EU Kommission bei der Einführung des GHS
|
|
|
Auftraggeber
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Durchführung
Antonia Reihlen, Institut für Ökologie und Politik
Kooperationspartner
Henning Wriedt, Beratungsstelle Arbeit und Gesundheit
Laufzeit
Dezember 2003 - Juni 2004
|
|
|
Hintergrund und Aufgabenstellung |
|
Mit der Erklärung von Rio (1992) wurde beschlossen ein weltweit
harmonisiertes System zur Gefahrstoffklassifizierung zu schaffen.
Es soll ein kompatibles Kennzeichnungssystem mit einfach verständlichen
Gefahrensymbolen enthalten und sollte bis zum Jahr 2000 fertig sein.
Im Dezember 2002 verständigte man sich auf das Globally Harmonized
System (GHS). Dieses wurde im Juli 2003 formal durch die UN verabschiedet.
Es ist geplant das GHS parallel mit der Einführung der neuen
Europäischen Chemikalienverordnung REACH in der EU umzusetzen
und das existierende System, das in den Richtlinien 67/548/EEC (Stoffe),
99/45/EC (Zubereitungen) und 91/155/EEC (Sicherheitsdatenblätter)
enthalten ist, zu ersetzen.
|
|
Ziele und Ergebnisse |
|
Ziel des Projektes war es der Europäischen
Kommission eine Synopse der beiden Einstufungssysteme zusammenzustellen.
Durch den Vergleich sollten Vorgaben identifiziert werden, die sich
in den beiden Systemen nicht unterscheiden und solche, in denen es Unterschiede
gibt. Unterscheidungen existieren sowohl auf der Ebene des "Geltungsbereichs"
(einige Gefahrenkategorien sind z.B. im GHS vorhanden, nicht aber
in der EU und umgekehrt) als auch in methodischen Herangehensweisen,
z.B. für die Einstufung von Zubereitungen.
Die Synopse fasst weiterhin die Ergebnisse der Arbeit von Experten
in der EU zusammen und zeigt auf, an welchen Stellen noch Arbeit geleistet
werden muss, um das GHS in der EU zu implementieren. |
|
|
Bericht
|
|
Die zweiteilige Synopse besteht aus einer
Art "Stichwortregister" und einem tabellarischen Vergleich
der beiden Systeme, der mittels einer Analyse von Arbeitsgruppenprotokollen
erstellt. Die Arbeit wurde durch Experteninterviews ergänzt.
Die Synopse verdeutlicht welche Inhalte und Methoden: |
|
- in beiden Systemen gleich sind.
- im GHS abgedeckt sind, aber im jetzigen EU-System nicht existieren.
- im jetzigen EU-System abgedeckt, aber im GHS nicht vorgesehen
sind.
- von beiden Systemen unterschiedlich behandelt werden, aber abgedeckt
sind.
|
|
Empfehlungen, wie das GHS in der zukünftigen
EU-Gesetzgebung implementiert werden sollte, werden in der Synopse
zusammengefasst wiedergegeben. Offene Fragen werden aufgezeigt und
die unterschiedlichen Optionen aufgelistet. Weiterhin wird angegeben,
für welche Fragen Leitfäden oder Erklärungen für
die Anwender notwendig sind. |
|
|
Ihre Ansprechpersonen sind |
|
|
Dirk Jepsen |
|
|
|
|
|