Weltweite Anstrengungen zur Quecksilberminderung

Quecksilber-Emissionen aus Kohlekraftwerken und der Goldgewinnung führen weltweit zu wachsenden Umweltbelastungen. Vor allem steigt die Konzentration an hochtoxischem Methylquecksilber in Fischen: Immer häufiger werden lebensmittelrechtliche Grenzwerte im Schwertfisch, Thunfisch, Aal und anderen großen, älteren Fischen am Ende der Nahrungskette überschritten. Eine Arbeitsgruppe hat deshalb der EU im Mai 2015 in einem Arbeitspapier vorgeschlagen, den Grenzwert für besonders belastete Thunfische auf das Doppelte zu erhöhen, damit ein höherer Anteil dieser Fischart wieder zum Verkauf erlaubt werden kann.

Methylquecksilber führt bei Ungeborenen und Kleinkindern zu Schäden bei der Gehirnausbildung und bewirkt verminderte Intelligenz. Auch bei Erwachsenen reichert sich Methylquecksilber im Gehirn an und führt zu Nervenschäden. Die erbgutverändernde Wirkung von Methylquecksilber ist nachgewiesen. Zudem besteht der Verdacht, dass Methylquecksilber krebserzeugend wirkt.

Vor diesem Hintergrund hat die Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP) nach ausführlichen Studien und Verhandlungen erreicht, dass – ähnlich wie für Kohlendioxid – ein weltweites Abkommen zur Minderung von Quecksilberemissionen beschlossen wurde. In Erinnerung an die schweren Gesundheitsschäden durch Quecksilberemissionen im japanischen Ort Minamata heißt das Abkommen „Minamata-Konvention“. Es wurde im Jahr 2013 von 128 Staaten unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Das Abkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten, nachdem mehr als 50 Staaten das Dokument ratifiziert hatten (meistens durch einen Parlamentsbeschluss). Das Abkommen sieht Maßnahmen zur weltweiten Senkung der Quecksilberemissionen vor, insbesondere bei den beiden größten Quellen, der Goldgewinnung und der Kohleverbrennung.

Die technischen Möglichkeiten zur Quecksilberminderung werden in Leitfäden beschrieben, die von technischen Experten aus allen fünf Kontinenten erarbeitet werden. Diese Leitfäden zu „best available techniques/best environmental practices“ (BAT/BEP) adressieren neben Minderungsmöglichkeiten für Kohlekraftwerke auch Maßnahmen für Zementwerke, Abfallverbrennungsanlagen und Nichteisenmetallhütten (Kupfer-, Blei- und Zinkgewinnung), die ebenfalls hohe Quecksilberemissionen aufweisen können.

Ökopol-Arbeiten im Rahmen der Minamata-Konvention
(im Auftrag der Nicht-Regierungsorganisationen
Zero Mercury Group):

  • Teilnahme an den Treffen der internationalen Expertengruppe
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Kommentierung der Leitfäden
  • Recherche von Hintergrundinformationen für die Leitfäden
  • Berichterstattung über die Treffen und den Stand der Arbeiten an die Koordinationsstelle der Zero Mercury Group (EEB, Brüssel)

 

Ergebnis 

Die Unterzeichnerstaaten der Minamata-Konvention haben die Leitfäden unter dem Stichwort „BAT/BEP“ im März 2016 bei ihrem 7. Treffen in Jordanien beschlossen. Die Umweltschutzorganisation der Vereinten Nationen (UNEP) hat sie auf ihrer Internetseite zur Minamata-Konvention veröffentlicht.